• 23. Dezember 2024

Interessante Weihnachtsgrüße vom vorläufigen Insolvenzverwalter der EEV AG.

Interessante Weihnachtsgrüße vom vorläufigen Insolvenzverwalter der EEV AG. Der Brief an die Anleger vom 18.12.2015 ist eine bodenlose Frechheit und zeugt von erheblichem sachlichen Unverstand. Findet der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte geschäftsführende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Gröpper Köpke Rechtsanwalt Matthias Gröpper.
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