• 24. Dezember 2024

Widerrufsbelehrung der DKB Bank bereits mehrfach als nicht ordnungsgemäß beurteilt.

Widerrufsbelehrung der DKB Bank bereits mehrfach als nicht ordnungsgemäß beurteilt.Die von der Deutsche Kreditbank AG (DKB Bank) häufig verwandte Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist frühestens mit Erhalt dieser Belehrung beginne war bereits mehrfach Gegenstand von Gerichtsverfahren. Neben dem Landgericht Berlin hat auch das Kammergericht Berlin in seinem Urteil vom 22.12.2014 (Aktenzeichen 24 U 169/13) festgestellt, dass diese Widerrufsbelehrung den Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über das ihm zustehende Widerrufsrecht belehrt.
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