• 23. Dezember 2024
Eine Überwachung durch die Gesundheitsämter, Berufsgenossenschaft, Kammer oder Gewerbeaufsichtsamt erfolgt anlassbezogen oder routinemäßig. Die gesetzlichen Regelungen lassen eine unangekündigte Überprüfung der Arzt-/Zahnarztpraxen zu, in der Regel ist aber eine Ankündigung üblich. Bei den sogenannten Schwerpunkt-Überprüfungen wird ein Selbstauskunftsbogen der Praxis angefordert. Nach ausfüllen und einreichen der geforderten Dokumente wird dann eine Praxisbegehung durchgeführt.
Am Begehungstag selbst werden die Strukturqualität, die Prozessqualität und die Ergebnisqualität umfangreich abgefragt und überprüft. Am Ende der Begehung wird ein Abschlussgespräch durchgeführt.


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