• 22. Dezember 2024

Zinsswap-Geschäfte: Swap-Kunden sollten die Verjährung ihrer Ansprüche prüfen lassen.

Zinsswap-Geschäfte: Swap-Kunden sollten die Verjährung ihrer Ansprüche prüfen lassen.Trotz klarer Rechtssprechung gibt es immer noch viele Swap-Kunden, die sich nicht gegen ihre Verluste wehren. Die Rechtssprechung zu Gunsten der Kunden ist eindeutig. Kurz vor Jahresende empfehlen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte deshalb eine Prüfung der Unterlagen, um eine eventuelle Verjährung unterbrechen zu können.
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