„Wer austeilt, sollte auch einstecken können“. Mit diesen Worten reagierte der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL auf die Klage der Deutschen Umwelthilfe DUH gegen den Internetriesen Meta.
„Wer 300 Strafanzeigen loslässt, die allesamt von der Justiz geprüft und eingestellt werden, sollte den Fehler vielleicht selbstkritisch beim Blick in den Spiegel suchen. Wer in einem extremen Ausmaß andere Menschen fremdbestimmen, deren Mobilität einschränken, deren mühsam erspartes Auto aus dem Verkehr ziehen und sich auch ansonsten als Oberlehrer der Nation aufspielen will, braucht sich über Ablehnung nicht zu wundern. Wer seinen eigenen Argumenten nicht traut, keine hat oder gar zu dünnhäutig zur digitalen Auseinandersetzung ist, dem bleibt nur der Versuch, die Debatte von oben per Gerichtsentscheid zu eliminieren.“
Dass hierbei nicht am Gericht in Baden-Württemberg, sondern am Berliner Gericht geklagt wird, lässt tief blicken, befindet Klos.
„Zu loben ist die rechtsstaatliche Vorgehensweise von Meta, sich nicht zum Richter, Geschworenen oder gar Henker aufzuspielen und eine Facebookgruppe, die fast 100mal mehr Nutzer hat als die DUH Mitglieder, ad hoc zu löschen, sondern auf den Rechtsweg zu verweisen, Hasskommentare zu melden oder individuell Strafanzeige zu stellen.
Auf die Idee, dass ein kleiner ideologischer Verein mit gerade einmal 500 Mitgliedern, der sich zu fast einem Drittel aus Abmahngebühren finanziert, ‚Klimaklagen‘ gegen Landesregierungen und Firmen einreicht oder gar Beugehaft für Politiker fordert, nicht die demokratische Legitimation hat, über zig-Millionen Bürger zu herrschen, scheint DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch nicht kommen zu wollen.“
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Hartung
Pressesprecher
Leiter der Pressestelle der AfD-Fraktion im
Landtag von Baden-Württemberg