Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)
8. September 2015. Für drei CIS-Fonds der längst geschlossenen Carpediem Vertriebsgesellschaft ordnete die BaFin am 12. August 2015 die Abwicklung an. Wie der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) mitteilt, handelte es sich laut BaFin bei den Fonds um unerlaubt betriebene Investmentgeschäfte.
Die CIS-Fonds Garantie Hebel Plan 07 GmbH & Co. KG und Garantie Hebel Plan 08 und 09 GmbH & Co. KG müssen abgewickelt werden. Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheiden vom 12. August 2015 angeordnet (Bescheide sind vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig). Die CIS-Fonds, die seit jeher umstritten waren, stellten – so die BaFin – Investmentfonds in Form von internen Kapitalverwaltungsgesellschaften dar. „Damit“, so Jana Vollmann, Geschäftsführerin des DVS ( www.dvs-ev.net ), „hätte für den Geschäftsbetrieb der Fonds eine Erlaubnis vorliegen müssen. Da die drei Gesellschaften diese nicht hatten, müssen die Fonds nun abgewickelt werden.“ Bei den drei Fondsgesellschaften wurde ein Gesamtvolumen von 350 Millionen Euro prospektiert; wie viel Kapital Anleger tatsächlich in die Fonds einbezahlt hatten, ist nicht bekannt.
Die Abwicklung der Fonds ist für Anleger eine Geschichte mit offenem Ende. Denn was letztlich von ihrem einbezahlten Kapital übrig bleibt, steht in den Sternen. Nach der Verwertung der Vermögensgegenstände und der Einziehung möglicher offener Forderungen, werden zunächst die Verbindlichkeiten getilgt. Falls darüber hinaus noch Erlöse aus dem Vermögen bestehen, werden die dann z. B. an Aktionäre ausbezahlt. Die Initiatorin der drei Fonds, die längst geschlossene Carpediem Vertriebsgesellschaft des charismatischen Gründers Daniel Shahin, stand schon länger im Fokus verschiedener Verbraucherschützer. „Die Vertriebsmethoden der riskanten Finanzprodukte gaben immer wieder Anlass für äußerst kritische Berichterstattung in den Medien (Beispiel: Markt, NDR vom 28.06.2011)
„Generell sollten alle, die bei der CIS Deutschland AG einen Fonds gezeichnet haben, die Unterlagen prüfen lassen“, so die DVS-Geschäftsführerin. „Neben dem für die Altersvorsorge nicht geeigneten Risikos des Totalverlustes, müssen die Anlagen auch auf Prospekt- und Beratungsfehler geprüft werden. Dann bestehen eventuell noch Schadensersatzansprüche, die den Verlust der CIS-Anleger entscheidend minimieren können.“
Der DVS ( www.dvs-ev.net ) hat für Betroffene die Arbeitsgemeinschaft „CIS“ gegründet.
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