Anfang Oktober 2015 hat der EuGH das sog. Safe Harbor Abkommen zwischen Europa und USA für ungültig erklärt. Die Safe Harbor Vereinbarung legt fest, unter welchen Bedingungen Internetunternehmen personenbezogene Nutzerdaten aus Europa in den USA verarbeiten dürfen. Danach müssen US Internetunternehmen zusichern, dass sie die Daten ihrer europäischen Nutzer angemessen schützen. Durch das aktuelle Gerichtsurteil und den Wegfall dieser Grundlage können sich für Nutzer von Cloud-Diensten weitreichende Folge ergeben. Der IT-Fachanwalt Dr. Matthias Orthwein von der renommierten Kanzlei SKW Schwarz zeigt in unserer kostenlosen Infoveranstaltung auf, was dies für Unternehmen in der Praxis bedeutet.