München – Wer nach dem 1. November 2002 ein Immobiliendarlehen aufgenommen hat, kann möglicherweise das Darlehen vorzeitig auflösen, ohne dass dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Sinnvoll ist dieser Schritt, weil Verbraucher bei einer anschließenden Umschuldung von dem derzeitigen Rekordtief der Bauzinsen profitieren können – das Einsparpotenzial ist enorm. Möglich machen das fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die sich in viele Immobilienkreditverträge eingeschlichen haben. Für all jene, die ihre Vorfälligkeitsentschädigung bereits bezahlt haben, besteht die Möglichkeit, diese zurückzufordern.