• 28. September 2024

Psychisch- oder Suchtkranke-Rechtsbrecher

BySchütz

Apr 8, 2015
Psychisch- oder Suchtkranke-RechtsbrecherViele Täter, die eine Schuldunfähigkeit vorweisen können, glauben immer noch, dass sie nicht rechtlich verfolgt werden können. Zivilrechtlichen Schadenersatz (§823 BGB) muss auch ein Schuldunfähiger leisten.
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