• 3. Oktober 2024

Pflegedienst Rosenberger setzt auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Rahmen des ersten Pflegestärkungsgesetzes sind in den ersten beiden Monaten des Jahres 2015 gut angenommen worden. Die Ziele sind unter anderen: die Leistungen weiter verbessern, die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen noch spezifischer berücksichtigen.
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