• 20. September 2024

OLG Stuttgart spricht GFE-Geschädigtem Schadensersatzanspruch von € 85.630,69 zu

ByCLLB Rechtsanwälte

Mrz 5, 2015
Oberlandesgericht Stuttgart spricht dem Erwerber eines Blockheizkraftwerkes zu Anlagezwecken einen Schadensersatzanspruch in Höhe von € 85.630,69 zu. Bereits am 18.11.2014 sprach ein weiterer Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart einem GFE—Geschädigtem einen Schadensersatzanspruch in Höhe von € 98.553,25 zu
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