• 26. Dezember 2024

Nach der Legalisierung von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben wird unter den Ländern weitere Kritik wegen der praktischen Umsetzung laut.

ByJörg

Nov 15, 2024

Der Innenausschuss des Bundesrats erläuterte in Empfehlungen für die nächste Sitzung der Länderkammer, es bedürfe Regelungen zum besseren Gesundheitsschutz, zur Beseitigung von Unklarheiten in der Vollzugspraxis und zur Vernichtung von Cannabis. Erklärtes Ziel sei, die regulierte Abgabe an Erwachsene zu ermöglichen und illegalen Drogenhandel einzudämmen. „Diese Ziele lassen sich derzeit mit den gesetzlichen Vorgaben in der Praxis nicht umsetzen.“

Konkret fordert der Innenausschuss unter anderem genauere Vorschriften für Vereine, in denen Erwachsene Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben können. So solle die zulässige Abgabemenge „auf ein bedarfsgerechtes Maß“ reduziert werden. Die Begrenzung auf 50 Gramm pro Monat, die etwa 150 Joints ergebe, „übersteigt den Bedarf eines Gelegenheitskonsumenten um ein Vielfaches und begründet die Sorge, dass erhebliche Mengen an den Schwarzmarkt abgegeben werden könnten“.

Gefordert werden auch geeignete Entsorgungsmöglichkeiten für nicht weitergabefähiges Cannabis, wie es in der Empfehlung des Innenausschusses für eine Stellungnahme des Bundesrats zu einer Änderung des Cannabis-Gesetzes heißt. Darin geht es eigentlich um Regelungen zum Anbau von Nutzhanf in der Landwirtschaft.

Cannabis-Legalisierung ist Thema im Bundestag

Ob der Bundesrat den Ausschuss-Empfehlungen folgt, muss sich in der Sitzung am 22. November zeigen, wenn das Plenum darüber abstimmt. Die Cannabis-Legalisierung ist am Freitag auch Thema im Bundestag bei einer Aktuellen Stunde auf Antrag der Unionsfraktion.

Seit 1. Juli können nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen. Es gelten aber zahlreiche Auflagen. Generell ist Kiffen für Volljährige seit 1. April mit Beschränkungen legal. Seitdem erlaubt ist schon der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis.

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Author: [email protected]

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