MBB Clean Energy: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die MBB Clean Energy AG am 6. Juli eröffnet (Az.: 1508 IN 1912/15). Die Anleihe-Gläubiger müssen finanzielle Verluste befürchten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ungereimtheiten rund um die Anleihe der MBB Clean Energy AG gab es in den vergangenen Monaten reichlich. Nun ist mit den Insolvenzantrag für die Zeichner der Anleihe traurige Gewissheit eingetreten: Das Unternehmen ist zahlungsunfähig. Die Anleger müssen nun hohe finanzielle Verluste befürchten.
Überraschend ist die Entwicklung nicht. Wie schon 2014 blieb auch im Mai 2015 die Zinszahlung an die Anleger aus. Dabei hatte MBB Clean Energy die Unternehmensanleihe erst 2013 begeben (ISIN DE000A1TM7P0, WKN A1TM7P). Vorgesehen war ein Volumen bis 300 Millionen Euro, tatsächlich beteiligten sich die Anleger mit „nur“ rund 72 Millionen Euro. Die Anleger-Gelder sollten mit 6,25 Prozent p.a. bei einer Laufzeit bis 2019 verzinst werden. Zwischenzeitlich hatte das Unternehmen die Globalurkunde für unwirksam erklärt und die Anleger mit anhaltenden Reparaturmaßnahmen an der Urkunde vertröstet. Nun folgte aber dennoch der Insolvenzantrag.
Die Anleger müssen nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Ob ausreichend Insolvenzmasse zur Verfügung steht, um alle Forderungen zu bedienen, ist ungewiss. Vergleichbare Fälle zeigen aber, dass eher mit einer niedrigen Insolvenzquote zu rechnen ist. Daher sollten sich die Anleger auch nicht ausschließlich auf das Insolvenzverfahren verlassen, sondern auch den Ausstieg aus der Beteiligung bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie auch bei der Anmeldung der Forderungen und im weiteren Insolvenzverfahren unterstützen.
Da MBB Clean Energy die Globalurkunde für ungültig erklären ließ, stellt sich die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag mit den Zeichnern der Anleihe zu Stande gekommen ist. Darüber hinaus können Ansprüche auf Schadensersatz durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Außerdem können Schadensersatzansprüche wegen Prospektfehlern entstanden sein.
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