• 24. Dezember 2024

LG Potsdam stellt fest, dass Widerrufsbelehrung in Immobilien-Darlehensvertrag der DKB unwirksam ist.

LG Potsdam stellt fest, dass Widerrufsbelehrung in Immobilien-Darlehensvertrag der DKB unwirksam ist.Der Kläger schloss mit der Deutsche Kreditbank AG (DKB) im Februar 2007 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Eigentumswohnung mit einem Festzins bis 2022 von effektiv 5,16 %. Das Darlehen enthielt eine Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist frühestens mit Erhalt der Widerrufsbelehrung beginnt und das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen soll, wenn der Vertrag vollständig erfüllt wird.
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