Das Bundeskabinett hat sich auf einheitliche Corona-Maßnahmen geeinigt. Ab einem Inzidenzwert von 100 sollen eine nächtliche Ausgangssperre und weitere Kontaktbeschränkungen greifen. Schulen sollen ab einem Wert von 200 schließen.
Die Menschen in weiten Teilen Deutschlands müssen sich auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen. Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat das Bundeskabinett beschlossen.
Vorgesehen ist unter anderem eine Ausgangssperre von 21.00 bis 5.00 Uhr, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen. Die Angehörigen eines Haushalts dürfen sich in diesen Fällen zudem nur noch mit einem weiteren Menschen treffen. Maximal dürfen fünf Menschen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet.
Vorgaben für Ladenschließungen
Die Öffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theatern, Museen oder Zoos wird dann untersagt, ebenso wie Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken.
Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, müssen ebenfalls wieder schließen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.
Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe – jeweils mit Maske.
Söder und Laschet machen sich für die Bundesnotbremse stark – auch die SPD signalisiert Zustimmung.
Für Schulen Inzidenz von 200 relevant
Präzenzunterricht soll nur noch mit zwei Corona-Tests pro Woche gestattet werden. Die Schulen müssen ihren Präsenzunterricht aber erst einstellen, wenn drei Tage in Folge der Inzidenzwert von 200 Fällen überschritten wurde. Das gilt auch für Berufsschulen, Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich.
Die Bremse gilt auch für Kitas, die Länder können aber Notbetreuung ermöglichen. Das Kabinett beschloss auch, die bezahlten Kinderkrankentage pro Elternteil von derzeit 20 auf 30 Tage zu erhöhen. Diese Kinderkrankentage können Eltern zur Betreuung der Kinder auch bei Schul- und Kitaschließungen in Anspruch nehmen.
Die Kultusminister haben sich auch darauf geeinigt, dass Schulen so weit wie möglich offengehalten werden.
Gesetz soll zeitlich begrenzt gelten
Die Gesetzesänderung soll insgesamt nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag gelten. Das ist derzeit der 30. Juni.
Quelle: https://www.tagesschau.de/