• 28. Dezember 2024

Janny Armbruster (Grüne), Mike Schubert (SPD) und Ursula Nonnemacher (Grüne), keine Hilfe für schwerbehindertes Kleinkind

ByPressemitteilungen

Apr. 9, 2021

 

Janny Armbruster (Grüne), Mike Schubert (SPD) und Ursula Nonnemacher (Grüne), keine Hilfe für schwerbehindertes Kleinkind

Janny Armbruster, Mike Schubert und Ursula Nonnemacher, keine Hilfe für schwerbehindertes Kind

Janny Armbruster wechselte im August des vergangenen Jahres 2020 als Potsdamer Grünen-Fraktionschefin in die Position der Behindertenbeauftragte des Landes Brandenburg. Armbruster hat Germanistik und Geschichte auf Lehramt studiert und wurde von Sozialministerin Ursula Nonnemacher, ebenfalls Parteimitglied bei Bündnis 90/Die Grünen, wie Armbruster, als erfahrene und engagierte Fachfrau angepriesen. Dem sachlichen Betrachter stellt sich hingegen die Frage nach der „Fachfrau“, wenn man das Studium der Germanistik und Geschichte von Arbruster betrachtet.
Ob ein Studium der Germanistik und Geschichte oder die ehemalige Tätigkeit als Potsdamer Grünen-Fraktionschefin die Vorschusslorbeeren für Armbruster von ihrer Parteikollegin Nonnemacher rechtfertig, kann nur die Zukunft zeigen, offensichtlich ist jedoch im politischen Brandenburg, dass Parteifreunde mit Lobeshymnen nicht geizig sind.

In den vergangenen Monaten erhielt Janny Armbruster als neue Behindertenbeauftragte des Landes Brandenburg, immer wieder E-Mails von den Eltern eines mehrfach schwerbehinderten Kindes, mit dem Ansinnen um Hilfe, so wie auch Ursula Nonnemacher als Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.
Allerdings haben weder Janny Armbruster als Behindertenbeauftragte noch Ministerin Ursula Nonnemacher, bis zum heutigen Tage (09.04. 2021), eine der E-Mails zu diesem Fall beantwortet, über welchen wir bereits berichtet haben = https://www.BerlinerTageszeitung.de/politik/89529-mike-schubert-brigitte-meier-ursula-nonnenmacher-oder-der-skandal-in-potsdam-um-ein-schwerbehindertes-kleinkind-und-seinen-kita-platz-2.html

Vor diesem Hintergrund versuchten die Eltern des mehrfach schwerbehinderten Kleinkindes, telefonisch die Behindertenbeauftragte des Landes Brandenburg, Janny Armbruster, zu erreichen, was nach vielen Versuchen auch gelang.
Die Behindertenbeauftragte der Landesregierung des Bundeslandes Brandenburg, Janny Armbruster sagte hingegen sofort in dem nur wenige Sekunden andauernden Telefongespräch, laut Aussage der Eltern des schwerbehinderten Kindes, dass sie keine Zeit habe, ob Hilfe für ein schwerbehindertes Kind durch die Landesbehindertenbeauftragte anders aussieht, kann der Leser selber entscheiden?

Im Anschluss folgte eine E-Mail, welche der Redaktion vorliegt, von „M.Schulz“, ob „M.Schulz“ eine Frau oder Mann ist erschließt sich aus der Mail ebenso wenig, wie der Umstand, dass in dieser Mail weder Rufnummer noch Faxnummer angegeben sind, was für eine Behörde zumindest ungewöhnlich ist, um das Wort unseriös an dieser Stelle nicht zu gebrauchen.

In einem erneuten Telefongespräch, wieder nach vielen Versuchen, erreichten die Eltern des schwerbehinderten Kindes erneut die Landesbehindertenbeauftragte Armbruster. In diesem ebenfalls sehr kurzen Telefonat verweigerte Armbruster die Information zur Ruf- oder Faxnummer von „M. Schulz“, was im gesamten Kontext des Falles fragwürdig ist, zudem wenn man weiß, dass Armbruster selbst wegen einer Wirbelsäulenerkrankung schwerbehindert ist.
Ob diese Art der Hilfe für einen behinderten Menschen, ein Kind, durch die Behindertenbeauftragte des Landes Brandenburg, Janny Armbruster, das ist, was Eltern eines mehrfach schwerbehinderten Kindes erwarten können, ist fraglich.

In § 3 des Pressegesetz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Landespressegesetz – BbgPG) heißt es zur öffentlichen Aufgabe der Presse: „Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt. Sie nimmt insoweit grundsätzlich berechtigte Interessen im Sinne von § 193 StGB wahr.“
Mit Blick auf Paragraf 3 des vorgenannten Pressegesetzes des Landes Brandenburg, in dessen Kontext dieser Artikel zu sehen ist, muss hier erwähnt werden, dass Ursula Nonnemacher als Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, trotz mehrfach schriftlicher Informationen und mehrfacher Telefonanrufe der Eltern des schwerbehinderten Kleinkindes, nicht für die Eltern des behinderten Kindes erreichbar war und sich bis heute nicht bei den Eltern des schwerbehinderten Kindes gemeldet hat.

Da sich auch der Oberbürgermeister von Potsdam, Mike Schubert als SPD-Mitglied, ebenso wie Nonnemacher und Armbruster (beide Bündnis 90/Die Grünen) nicht bei den Eltern zu diesem Fall gemeldet haben, dass ob wohl das schwerbehinderte Kleinkind seit mehr als 22 Wochen ohne Tagesbetreuung durch das Hertha-Schulz-Haus (Verein Oberlin Lebenswelten) ist, muss hier gefragt werden, ob der Umstand vielleicht darin zu sehen ist, dass Schubert als SPD-Mitglied und die Nonnemacher sowie Armbruster als Parteimitglieder der Grünen, zur anstehenden 20. Wahl zum Deutschen Bundestag, im September 2021 glauben, für SPD und Grüne bereits genug Wählerstimmen gesichert zu haben, dass man einem mehrfach schwerbehinderten Kind nicht mehr helfen müsste?

Seit dem 06. November 2020, also seit vollen 22 Wochen kann das kleine schwerbehinderten Kind nicht ins Hertha-Schulz-Haus von seinen Altern gebracht werden, da dass Hertha-Schulz-Haus mit der angeblichen Begründung zur Coronavirus-Pandemie, trotz bestehendem Rechtsanspruch des Kindes und bestehendem Vertrag zwischen den Eltern des schwerbehinderten Kindes und dem Hertha-Schulz-Haus / Verein Oberlin Lebenswelten, die Kita-Tagesbetreuung (Tagesförderung) ablehnt.

Weder Oberbürgermeister Mike Schubert, noch seine Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam, Brigitte Meier und auch nicht das Hertha-Schulz-Haus oder dessen Trägerverein Oberlin Lebenswelten, haben bis zum heutigen Tage, 09. April 2021, einen einzigen Nachweis einer angeblich behördlichen Anordnung zur Schließung des Hertha-Schulz-Hauses, wegen des Coronavirus, den Eltern gegenüber vorgelegt, obwohl diese Auskunft einer Begründung der Nichtbetreuung ihres behinderten Kindes, mehrfach schriftlich erbeten hatten, wie dies der Reaktion vorliegt.

Da man in Rathaus Potsdam, offenbar wissentlich, seit vollen 22 Wochen, nicht nur gegen den Rechtsanspruch des mehrfach schwerbehinderten Kleinkindes auf Kindertagesbetreuung verstößt, welcher schriftlich vorliegt, den Eltern auch nicht bis zum heutigen 9. April 2021 und damit trotz vieler der Redaktion vorliegenden E-Mails der Eltern an die zuständigen Fachabteilungen im Rathaus Potsdam, ein Angebot zur Kindertagesbetreuung des schwerbehinderten Kindes gemacht hat, was nicht nur in moralischer Hinsicht vollkommen fragwürdig ist , hinterlässt dies bei den Eltern den Eindruck, das Menschen mit Behinderungen Amtsträgern offenbar gleichgültig sind, was gerade im Wahljahr zur Bundestagswahl und mit Blick auf das SPD-Mitglied Mike Schubert und die Grünen-Parteimitglieder Armbruster und Nonnemacher, einen faden Beigeschmack hinterlässt.

Es bleibt zu hoffen, dass die Landtagsabgeordnete Birgit Bessin, die vorgenannten Amtsträger, Mike Schubert, Janny Armbruster und Ursula Nonnemacher im Landtag ermahnen kann, damit diese endlich dem schwerbehinderten Kind die ihm zustehenden Tagesbetreuung ermöglichen.
Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Dietmar Woidke – welcher sich ebenfalls trotz E-Mails der Eltern, nicht wegen des schwerbehinderten Kindes gemeldet hat, verdient pro Jahr 150.000 Euro (also monatlich rund 12.500 Euro), ein Minister wie Frau Nonnemacher und 120.000 Euro (hier berechnet, monatlich rund 10.000 Euro) und der Oberbürgermeister von Potsdam, Mike Schubert, ebenfalls über 124.000 Euro (monatlich 10.343,84 Euro) weshalb an dieser Stelle die sachliche Frage angebracht ist, warum für derart viel Geld gewählte Politiker, diese einem schwerbehinderten Kind im Land Brandenburg nicht helfen?

Bundeskanzlerin Merkel hat erst im Februar 2021 die besondere Bedeutung der Familien in der Corona-Pandemie hervorgehoben. Der Staat könne nicht ersetzen, „was in den Familien gelebt wird“, sagte Kanzlerin Merkel. Hier hat die Kanzlerin die Politik vergessen, denn die Politik macht es wie das traurig beschämende Beispiel des schwerbehinderten Kleinkindes aus dem Bundesland Brandenburg zeigt, den Eltern und Familien von benachteiligten Kindern besonders schwer. Dabei haben die vorgenannten Politiker aus Potsdam einen Amtseid geleistet und sollten sich an diesen erinnern, es sei denn, Menschen mit Behinderungen sind Politikern egal?

Man kann nur hoffen, dass man im Hertha-Schulz-Haus / Verein Oberlin Lebenswelten (einem diakonischen Anbieter), endlich den Nachweis an die Eltern sendet, ob durch eine behördliche Anordnung die Betreuung von Kindern untersagt wurde, hier im Besonderen, da seit März 2021 die Kindertagesstätten im Land Brandenburg wieder geöffnet sind.

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