Expert Plus GmbH (Queensgold): Insolvenzverfahren eröffnet
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Expert Plus GmbH am 18. Juni 2015 eröffnet (Az.: 36e IN 1874/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon im April hat die Finanzaufsicht BaFin der Expert Plus GmbH aufgegeben, ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln und die angenommenen Gelder an die Anleger zurückzuzahlen. Doch mit der Rückzahlung der Gelder können die Anleger nicht so schnell rechnen. Denn das AG Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Expert Plus GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Gläubiger müssen ihre Forderungen nun bis zum 28. September beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.
Die Expert Plus GmbH bot ihren Kunden Goldsparpläne (u.a. Queensgold) an. Mit den Anleger-Geldern wurde Gold angekauft und den Anlegern unabhängig von Kursschwankungen ein fester Rücknahmepreis versprochen. Die BaFin sah darin ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft und ordnete die sofortige Rückabwicklung an. Wenig später folgten der Insolvenzantrag und nun die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Expert Plus GmbH ist nicht der erste Edelmetallhändler, der ins Visier der BaFin geriet und kurz darauf Insolvenz anmeldete. Ähnlich erging es auch der BWF-Stiftung. Hier bangen die Anleger inzwischen um ihr Geld, da große Teile des sichergestellten Goldes vermutlich falsch sind.
Das muss bei der Expert Plus GmbH nicht so sein. Dennoch müssen die Anleger finanzielle Verluste befürchten. Denn ob die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen, ist fraglich. In der Regel ist das nicht der Fall. Daher sollten die Anleger auch prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Da die Expert Plus GmbH laut BaFin ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben hat, können sich Schadensersatzansprüche gegen Initiatoren und Vermittler richten. Außerdem hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen. Auch wegen fehlerhafter Anlageberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
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