• 12. März 2025

Die EU-Kommission verklagt Spanien wegen mutmaßlicher Steuerdiskriminierung von nicht in dem Land lebenden Verbrauchern vor dem höchsten europäischen Gericht.

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März 12, 2025
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Konkret geht es bei der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) um den Verkauf von Vermögenswerten wie Immobilien, wenn die Zahlung erst nach einem Jahr oder in Raten über mehr als ein Jahr erfolgt.

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Wer in Spanien lebt, kann wählen, ob er die bei solchen Verkäufen fällige Steuer sofort zahlt oder sie aufschiebt und in Teilen begleicht. Im Ausland lebende Steuerzahler aber haben keine Wahl und müssen die komplett fällige Abgabe sofort zahlen. Das ist aus Sicht der Kommission diskriminierend und verstößt gegen die Regeln der EU zum freien Kapitalverkehr.

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Zuvor hatte die EU-Kommission Madrid aufgefordert, „die diskriminierende steuerliche Behandlung von gebietsfremden Steuerpflichtigen zu beseitigen“. Weil das Land dies versäumt habe, klagt die Behörde nun.

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Author: [email protected]

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