• 2. November 2024

Die Ausübung des Darlehens-Widerrufsrechts ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich.

Die Ausübung des Darlehens-Widerrufsrechts ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich. Trotz dieses positiven Signals ist für viele Verbraucher jedoch Eile geboten:
Teile den Beitrag mit Freunden