• 27. Dezember 2024

Der tägliche Wahnsinn an Deutschlands Familiengerichten

ByPressemitteilungen

Apr 16, 2021

IG-JMV kommentiert die einstweilige Anordnung des Familiengerichts Weimar, das Corona-Maßnahmen an Thüringer Schulen als kindeswohlgefährdend abgelehnt hatte/Offener Brief an Bundesregierung und Bundestagsfraktionen

Der tägliche Wahnsinn an Deutschlands Familiengerichten

IG JMV-Sprecher Thomas Penttilä kritisiert den täglichen Wahnsinn an Deutschlands Familiengerichten (Bildquelle: @Foto: Josef König für IG JMV)

WEIMAR – Die Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) hat nach dem umstrittenen Urteil des Weimarer Familienrichters zur Maskenpflicht von Schulkindern auf die erheblichen Schwächen und Probleme der deutschen Familiengerichtsbarkeit hingewiesen. „Das Husarenstück des Familienrichters ist der Offenbarungseid des deutschen Familienrechtssystems“, sagt Thomas Penttilä, Sprecher der Initiative aus dem bayerischen Auerbach (Lkr. Amberg-Sulzbach).

Die mit dem Urteil offen gelegten Probleme plagen Penttilä zufolge viele betroffene Familien schon lange und führen zu unermesslichem Leid. Die Entscheidung des Familiengerichts in Weimar unterscheide sich nur geringfügig vom „täglichen Wahnsinn“ an den deutschen Familiengerichten. Die IG-JMV fordert deshalb die Bundesregierung und sämtliche im Bundestag vertretenen Fraktionen in einem offenen Brief auf, diese offensichtlich wiederholten Menschenrechtsverletzungen zu beheben.

In der Ausgangssituation des Weimarer Falles gilt zunächst die Schule als Gefährdung des Kindeswohls. Die Mutter des Kindes hätte sich zunächst an das zuständige Jugendamt wenden können. Wenn sich die Behörde weigert, wäre das Verwaltungsgericht im Streit zwischen einer Behörde und dem Bürger zuständig. Beim deutschen Jugendamt weicht der Staat von der normal üblichen Gewaltenteilung ab. Denn laut §36a SGB VIII unterliegt das Jugendamt einer „Selbststeuerung“. Selbst wenn Kinder tatsächlich gefährdet sind, habe der Bürger kein Recht darauf, dass das Jugendamt sie schützt oder hilft. Weder das (nicht zuständige) Verwaltungsgericht noch das (zuständige) Familiengericht dürfe das Jugendamt generell zu etwas verpflichten, so Penttilä.

Milliardenbusiness Gutachten
Muss ein Sachverständiger etwas von der Sache verstehen? Die Auswahl der Sachverständigen im Weimarer Verfahren sei scharf kritisiert worden. „Hier handelt es sich um keine Ausnahme, sondern um den Regelfall bei familiengerichtlichen Verfahren“, weiß Penttilä. Die Sachverständigengutachten vor den Familiengerichten haben sich nach Einschätzung des IG-JMV-Sprechers inzwischen zu einer Milliardenindustrie entwickelt. Umsatzstarke Unternehmen produzieren massenweise familienrechtliche Sachverständigengutachten, so etwa GWG in München.

„Familiengericht als Besenkammer der Justiz“
Die IG JMV kritisiert scharf die mangelnde Ausbildung der Familienrichter. Familienrichter könnten einfach ernannt werden, so Thomas Penttilä. Jeder Jurist, der seine Staatsexamina absolviert hat, könne berufen werden. Es sei egal, ob der Richter etwas von den Bedürfnissen der Kinder und der Eltern versteht oder nicht. Es komme nicht auf besondere Begabungen oder Qualifikationen in (Familien-)Psychologie an. Für viele Juristen sei die Laufbahn als Familienrichter nicht gerade ein Traumberuf. Unter Juristen gelte die Ernennung zum Familienrichter als „Strafversetzung“ und das Familiengericht als „Besenkammer der Justiz“, so Penttilä.
Die Kritik an der Arbeit der Jugendämter und der Familiengerichte verhallt seit Jahrzehnten in den Bundestagsfraktionen. Hunderttausende Familien leiden laut IG JMV unter der Willkür der verschiedenen beteiligten Berufe an den Familiengerichten. Es gibt Tausende von Beschwerden bei Bundestagsabgeordneten, beim Petitionsausschuss des EU-Parlaments sowie zahlreiche Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen die Bundesrepublik Deutschland in familienrechtlichen Verfahren. „Dies verdeutlicht, dass es sich um einen systematischen Fehler handelt, nicht um bedauerliche Einzelfälle“, betont Penttilä.

Über die IG-JMV
Die Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) ist der parteipolitisch neutrale Zusammenschluss folgender Initiativen: MANNdat e. V. (vertreten durch David Müller, Beirat des Vorstands, www.manndat.de), Trennungsväter e. V. (Vorsitzender Thomas Penttilä, www.trennungsvaeter.de) und Väterbewegung e. V. (Vorstand Johannes Fels, vww.vaeterbewegung.org). Die IG-JMV fordert neue politische Strukturen und einen neu ausgerichteten geschlechterpolitischen Diskurs für Deutschland in einem ganzheitlichen Ansatz. Frauen und Männer sollen in ihren jeweiligen unterschiedlichen, aber auch in ihren gemeinsamen Bedürfnissen wahrgenommen werden können.
Die IG-JMV fordert von der Politik eine grundlegende Modernisierung des deutschen Familienrechts unter Einbeziehung der Bedürfnisse von (getrennt erziehenden) Vätern. Familie ist ganzheitlich zu verstehen, insbesondere mit dem Fokus auch auf Nachtrennungsfamilien. Familie besteht vor, während und nach Auflösung der Paarbeziehung. Elterliche Verantwortung gilt ein Leben lang mit gleichen Rechten und Pflichten für beide Eltern.

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IG Jungen, Männer und Väter
Thomas Penttilä
Ohrenbach 6
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