„Der Nazi von heute ist nicht braun sondern grün!
Grünes Reich – Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk!“
Ein 62jähriger hat das auf seinem Facebook-Account gepostet.
Suckerbergs Datengrab ist natürlich keine Plattform, so etwas zu posten.
Der 62jährige hätte auch gleich einen Strafantrag gegen sich selbst bei der Staatsanwaltschaft in Kulmbach abgeben können und sich der Einfachheit halber beim dortigen Amtsgericht einfinden können, um seine Strafe, 60 Tagessätze á 60 Euro wegen Volksverhetzung abzuholen.
So absurd sind die Zeiten, in denen wir leben.
Volksverhetzung, das ist der Interpretationsparagraph par excellence, den Richter heute genauso dehnen, wie es manche Deutschlehrer, die den Geduldsfaden ihrer auch nur mit normalem Verstand ausgestatteten Schüler mit Gewalt gedehnt haben, um in den wiederkehrenden Regen bei Böll etwas „Besonderes“, über sich Hinausweisendes hineinzulesen, einem Fliegenpapier bei Robert Musil eine NS-Vergangenheit anzudichten oder aus Blödsinn wie der „Frau, die vergeht, sobald sie ihre Sonnenbrille abnimmt“ zumindest ein 0,1% Destillat an vielleicht-Sinn abzupressen, getan haben. Juristerei ist in den Bereichen, in denen die richterliche Phantasie das ersetzt hat, was man früher Fakten genannt hat, zum Deutschunterricht einer verblödeten Mittelschicht geworden, in dessen Verlauf sich Richter allerlei einbilden, das, was sie sich in ihrer schmutzigen Phantasie einzubilden im Stande sind, anderen unterstellen und, befriedigt mit sich selbst, diese anderen dann verurteilen, wegen Volksverhetzung, Volksverhetzung, die sich ausschließlich in den Hirnen dieser Richter abspielt, die außerhalb KEINERLEI messbaren Niederschlag gefunden hat.
Machen wir die Probe auf’s Exempel:
„Der Nazi von heute ist nicht braun sondern grün!
Grünes Reich – Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk!“
Jetzt, da sie diese Meinungsäußerung ein zweites Mal gelesen haben, sind sie nun
- emotionalisiert und aggressiv?
Denn der Amtsrichter in Kulmbach behauptet, das sei eine Wirkung, die von den beiden Zeilen Meinungsäußerung ausgeht: die „Bevölkerung werde davon aggressiv und emotionalisiert“.
Und wenn sie erst aggressiv und emotionalisiert sei, die Bevölkerung,
- dann steige deren „Handlungsbereitschaft“, um gegen die Grünen vorzugehen.
Ist Ihre Handlungsbereitschaft gesteigert?
Weil der Holocaust ein schlimmes Verbrechen sei, so phantasiert dieser Amtsrichter weiter, deshalb sei
- wer auch immer, motiviert gegen den Verursacher, in diesem Fall die Grünen, vorzugehen.
Haben Sie bereits die Utensilien, die zum Bau eines Molotow-Cocktails notwendig sind, zusammen, um „gegen die Partei oder ihre Mitglieder“ vorzugehen? Denn: das müssen Sie. Nach Ansicht dieses Landrichters aus Kulmbach, ein Ort, eine Brauerei, ein Amtsgericht, seien die Leser der beiden Zeilen einer geäußerten Meinung
- durch diese Zeilen „legitimiert“, sich als „Widerstandskämpfer zu fühlen“ und gewaltsam gegen die Grünen vorzugehen.
Sie haben jetzt lange genug gelesen.
Sind sie gerüstet, um gewaltsam gegen die Grünen vorzugehen, wie es der Amtsrichter aus Kulmbach für Sie vorgesehen hat, in den Windungen seines von gesundem Menschenverstand gesäuberten Gehirns?
Wurde
- ihre „Hemmschwelle bezüglich Gewalttaten gegen die Grünen“ durch die beiden Zeilen Meinungsäußerung gesenkt, wie es der Amtsrichter per Doktrin in sein Urteil geschrieben hat, hat
- die „aufgeheizte politische Stimmung“ es noch befördert, dass Ihre Hemmschwelle gesunken ist und sie nun mit Baseballschläger und Molotow-Cocktail auf dem Weg zur Grünen Partei, wo auch immer sie und ihre Mitglieder sich verkriechen, sind?
Nun, bei uns hat dieses Urteil vor allem den Ärger auf das, was sich mittlerweile an deutschen Gerichten als Richter herumtreibt und auf die Oberrichter, die zu feige sind, dieser Art von Unrechtsprechung ein Ende zu setzen, erhöht, während die beiden Zeilen Meinungsäußerung des 62jährigen uns lediglich mit dem Gefühl, dass die Leute mit ihrer Kritik an den Grünen nicht mehr länger hinter den Berg halten, zurückgelassen hat.
Nun sind wir Sozialwissenschaftler und wissen um die weitgehende Unmöglichkeit, Menschen mit geschriebenen und gesprochenen Worten zu etwas zu bringen, was sie nicht von sich aus und ohne diese geschriebenen und gesprochenen Worte getan hätten. Leider wissen unser Richter in Kulmbach und seine Bayerischen Obersten Landesrichter nicht darum, geben ihrer Entfremdung von allem, was unter Menschen normal ist, durch derart unterirdische Urteile, wie sie in Kulmbach gesprochen und beim Obersten Landesgericht Bayerns bestätigt wurden, Ausdruck.
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Und natürlich wissen wir als Sozialwissenschaftler um die Fähigkeit mancher, sich an Worten zu besaufen und Konstrukten, „Bevölkerung, Partei, Emotionalisierung, Aggression, Gewalt“ eine eigene Existenz zuzuweisen, wobei sie die Verbindungen ihrer geschaffenen Entitäten untereinander mit einer Phantasie herzustellen in der Lage sind, die uns sprachlos zurücklässt.
Phantasie, wie sie der Amstrichter in Kulmbach an den Tag gelegt hat, emotionalisiert und macht aggressiv, sie hat eine Handlungsbereitschaft zur Folge. Man will gegen den Verursacher eines solchen Junk Urteils vorgehen, ihn zur Rechenschaft ziehen, ihm seine Phantasie dahin zurückstopfen, wo sie hergekommen ist.
Wie sie sehen, kann man in den selben Worten, in denen ein Amstrichter etwas beschreibt, was ihm plausibel erscheint, das beschreiben, was dieser Amtsrichter mit seinen Plausibilitäten ausgelöst hat. Eigentlich müsste dieser Amtsrichter, ob der Wirkung, die er verursacht hat, gegen sich vorgehen, aber das setzt natürlich eine Trennung zwischen sich und anderen, die Fähigkeit zu Empathie, zu dem, was George Herbert Mead „Looking Glass Self“ genannt hat, voraus. Wäre unser Richter imstande zu abstrahieren, sich zu fragen, warum er, als Richter, der so direkt mit dem Zweizeiler in Meinungsäußerung des 62jährigen konfrontiert ist, nicht mit der Kalaschnikow in Berlin auffährt, um Grüne zu attackieren, sondern weiterhin seinen Hintern im Amtsgericht wärmt, dann wäre ihm, all die genannten Entwicklungsleistungen eines normalen Menschen vorausgesetzt, vielleicht die Absurdität seiner Phantasien aufgefallen: Warum sollten andere tun, was er nie tun würde? Warum sollten andere emotionalisiert und gewaltbereit werden, wenn er weder das eine noch das andere mit Blick auf die Grünen wird?
Natürlich wäre sein erster Impuls zu sagen: Weil andere leichter beeinflussbar und dümmer sind als ich. Indes, wenn er nun abermals die oben beschriebenen Fähigkeiten, mit denen ein normal entwickelter Mensch ausgestattet ist, zum Einsatz bringen würde, dann würde ihm auffallen, dass es seine Phantasie ist, die die Möglichkeit gewaltsamer Emotionalisierung gegenüber den Grünen in einer bereits aufgeheizten Atmosphäre, für die er, die im Raum versammelten Anwälte, selbst der vermeintliche Täter bereits falsifizierende Tatbestände darstellen, ersonnen hat, er der einzig Blöde ist, der so etwas für möglich hält. Das wiederum zöge, bei einem normal entwickelten Menschen die Frage nach sich: „Warum komme ich auf derart abstruse Ideen?“ Bin ich dumm oder bösartig? Will ich grundlos verurteilen, um meine Emotionalisierung und in meinem Fall staatlich geschützte Gewaltbereitschaft auszuleben und einen Mann, der anderer Meinung ist als ich, für seine andere Meinung bestrafen? Bin ich am Ende ein Schleimer, der sich mit seinem Urteil bei denen, von denen er den Posten am Landgericht erhofft, andienen will? Geht es mir am Ende gar nicht um Recht, sondern darum, koste es, was es wolle, voranzukommen?
Indes, wäre der Richter am Amtsgericht Kulmbach, der Phantasien, wie sie in diesem Beitrag beschrieben wurden und hier im Kontext nachgelesen werden können, entwickelt, zu diesen Leistungen eines vernunftbegabten Menschen von normaler Maturität fähig, er hätte sein Urteil nicht gefällt, sondern die Meinungsfreiheit als höchstes Gut geschützt.
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Author: Michael Klein
Michael Klein