• 26. Dezember 2024

COVID-19 (Coronavirus): Unklare Aussagen verwirren die Pferdewelt

ByPressemitteilungen

Mrz 24, 2020

COVID-19 (Coronavirus): Unklare Aussagen verwirren die Pferdewelt

Rechtsanwältin Nina Ollinger bei der Beratung zu Pferderechtsthemen

Die aktuelle Situation in Österreich und die Ausgangsbeschränkungen rund um das COVID-19 Maßnahmengesetz sowie die Verordnungen des BM für Soziales führen auch in der zweiten Woche ihrer Gültigkeit zu Verwirrung. Besonders groß ist diese in der Pferdewelt.

„So eine Aufregung wie in der Pferdewelt ist selbst in dieser herausfordernden Zeit einzigartig“, fasst die auf Pferderecht spezialisierte Rechtsanwältin Nina Ollinger, die auch Rechtsreferentin des Pferdesportverbandes in NÖ ist, die Situation zusammen. Die ohnehin außergewöhnliche Position des Pferdes – die meisten Pferdebesitzer betrachten ihr Pferd weniger als Eigentum denn vielmehr als Haustier und Familienmitglied, rechtlich jedoch wird von einer „Sache“ gesprochen -, sorgt in Zeiten der Ausgangsbeschränkungen bei vielen Pferdebesitzern für viel Verzweiflung.

Diese wird dadurch noch verschärft von den nach wie vor sehr unkonkreten und zum Teil sogar rechtlich falschen Auslegungen seitens des Sozialministeriums hinsichtlich des Besuchs und der Betreuung seines Pferdes. „Vergessen wir bitte nicht, dass es sich hier um Eigentum handelt, welches noch dazu ein Lebewesen und deshalb besonders schützenswert ist“, weist Nina Ollinger auf einen oft vernachlässigten Sachverhalt hin.

Allein die Position, dass das Pferd nur aufgesucht werden darf, wenn dies zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr notwendig ist, lässt sich aus den COVID-19-Bestimmungen nicht ableiten und wäre wohl jedenfalls verfassungswidrig. „Mich erinnert dies an die Aussage der Justizministerin, dass das Besuchsrecht von Kindern durch ihre geschiedenen Eltern nicht zulässig sei“, so die Rechtsanwältin. Es dauerte nicht lange, bis diese fragwürdige Aussage zurückgenommen wurde. Dass Reitbetriebe dann noch als öffentlicher Raum bezeichnet werden, wird wohl auch die Reitstallbesitzer nicht erfreuen. „Mir war nicht bewusst, dass das Sozialministerium Verstaatlichungen plant“, wundert sich Nina Ollinger.
„Ich bin seit 16.3. ständig mit allen Beteiligten – Sozialministerium, Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer und Verband – im Gespräch und ehrlich gesagt erschüttert von einigen der Ansprechpartner. Die Informationen auf der Homepage des Sozialministeriums ändert sich nahezu stündlich, telefonisch getroffene Aussagen werden öffentlich komplett umgedreht, und selbst die Informationen der Landesebenen widersprechen sich oft komplett.“

Besonders heikel ist dies hinsichtlich der Haftungsfrage. Wenn dem Pferd eines Reitstalles, der nachweislich auf Basis der Rechtsauslegung einer Behörde diesen geschlossen hält, etwas zustößt, was durch die Betreuung und Pflege des Eigentümers vermeidbar gewesen wäre, wird sicher schnell die Frage nach Amtshaftung der Behörde gestellt werden, so wie dies bereits in Tirol bei den ausländischen COVID-19-Erkrankten der Fall ist.

Ohnehin ist in den meisten Fällen der Zusammenhalt der Stallgemeinschaft stark und die Angst tendenziell gegenüber der Polizei und dem Amtstierarzt, die bei einer Anzeige jedenfalls aktiv werden müssen, groß. „In den Fällen, in denen ich unterstützen durfte, waren diese Stellen außerordentlich kooperativ und teilen interessanterweise meine Rechtsauffassung. Das wichtigste ist sicherlich die Vermeidung von Angst und Sorge. Aus diesem Grund habe ich einen Informationsblog ins Leben gerufen, wo für Reitställe und Pferdebesitzer Handlungsanweisungen sowohl für den Stallbetrieb wie auch für den Kontakt mit Behörden und der Polizei gegeben werden.“

Die Resonanz bestätigt dies – die Homepage der Rechtsanwältin war zeitweise überlastet, die Dankbarkeit in der Pferdecommunity groß. Wenigstens jemand, der fundiert und offen informiert, hört man dort oft.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger bietet Ihnen kompetente Ansprechpartner für Zivilrecht, Pferderecht, Gesellschaftsrecht, Franchise-, Vertriebs- und Kartellrecht, Baurecht und Arbeitsrecht an.

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