• 22. Dezember 2024

Bundesrat billigt Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie – Kein ewiges Widerrufsrecht mehr

Bundesrat billigt Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie - Kein ewiges Widerrufsrecht mehrNach Inkrafttreten des Gesetzes werde es kein ewiges Widerrufsrecht bei Kreditverträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung mehr geben. Ein Widerrufsrecht erlösche nun nach neuem Recht spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen, berichtet der Bundesrat.
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