Es gibt Gerichtsurteile, die man zwei-, drei-, viermal lesen muss, weil man denkt: Das kann doch nicht ernst gemeint sein! Ein solches kam jetzt aus Wien: Eine Transfrau hat das Recht, ihre Barthaare auf Krankenschein entfernen zu lassen. Und das, obwohl biologische Frauen mit verstärktem Haarwuchs weiterhin selbst zahlen müssen.
Begründung des Gerichts: Die tägliche Rasur sei eine „unzumutbare Belastung“. Unzumutbar? Ernsthaft? Was ist dann mit Männern, die sich jeden Morgen rasieren? Mit Frauen, die unter krankhaftem Haarwuchs leiden? Wo genau ziehen wir die Grenze zwischen medizinischer Notwendigkeit und kosmetischem Wunsch?
Beitragsgelder für Gender-Privilegien?
Der Fall zeigt, wie sich ideologisch getriebene Narrative in die Rechtsprechung fressen. Die Krankenkasse hatte sich völlig zurecht geweigert, die Kosten zu übernehmen – mit dem Hinweis, dass eine solche Leistung für Frauen mit hormonell bedingtem Haarwuchs ebenfalls nicht vorgesehen sei.
Doch das Gericht folgte der neuen Logik: Trans ist ein Sonderfall. Also gibt es Sonderrechte. Also zahlen alle Versicherten.
Und damit sind Tür und Tor geöffnet für eine völlig neue Art der Krankenkassenleistungen:
- Männer mit Glatze: Haartransplantationen auf Kassenkosten? Schließlich leidet man psychisch darunter!
- Frauen mit kleinen Brüsten: Brustvergrößerungen als Kassenleistung? Das Selbstbewusstsein könnte ja leiden!
- Tattoo-Opfer der Jugend: Wer mit 18 „Carpe Diem“ auf dem Unterarm cool fand, hat mit 35 vielleicht psychische Probleme – also bitte Kassenfinanzierung der Tattoo-Entfernung!
Was hier passiert, ist ein Dammbruch: Die Grenzen zwischen „medizinischer Notwendigkeit“ und „persönlichem Wohlgefühl“ verschwimmen. Und das zulasten aller, die auf eine echte, dringend benötigte Gesundheitsversorgung angewiesen sind.
Währenddessen in der Realität…
Parallel zu solchen Urteilen wird die Trans-Ideologie schon Kindern in der Grundschule eingebläut. Der öffentlich-rechtliche KIKA-Kinderkanal zeigt in einer Folge der „Pfefferkörner“, wie ein Transgender-Kind Hormonblocker bekommt, um die Pubertät zu unterbrechen.
Stellen Sie sich vor: Kinder im Fernsehen lernen, dass es völlig normal ist, sich hormonell „anzupassen“. Dass Eingriffe in den Körper zur neuen Normalität gehören.
Und währenddessen steigen die Wartezeiten für echte, lebensnotwendige Behandlungen. Operationen werden verschoben. Zahnärzte sind für viele unbezahlbar. Alte Menschen müssen monatelang auf eine Hüft-OP warten.
Aber eine Transfrau bekommt die Bartentfernung auf Kassenkosten.
Der nächste Schritt?
Dieses Urteil ist ein weiterer Schritt auf dem Weg in eine Welt, in der Biologie keine Rolle mehr spielt. Wo ideologische Modeerscheinungen darüber bestimmen, wer welche Leistungen erhält.
Und vor allem: Wo Beitragsgelder nicht mehr nach medizinischer Notwendigkeit, sondern nach politischer Agenda verteilt werden.
Wenn Barthaar-Entfernung auf Kassenkosten geht – was kommt als Nächstes?
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