• 23. Dezember 2024

BaFin untersagt der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft und ordnet Abwicklung an.

BaFin untersagt der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft und ordnet Abwicklung an.Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) untersagt der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an. Anleger sollten sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.
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