• 3. Dezember 2024

Wirecard-Bilanzskandal: Können Anleger und Gläubiger Schadensersatz fordern?

ByJörg

Okt 13, 2020

Am 25. August 2020 wurde das Insolvenzverfahren gegen das ehemalige DaxUnternehmen Wirecard eröffnet, nachdem im Juni dieses Jahres klar wurde, dass Bilanzfälschung in Milliardenhöhe begangen wurde.

• Forderungen im Insolvenzverfahren sind bis 25. Oktober dieses Jahres anzumelden.
• Mehrere Kanzleien bringen Sammelklagen gegen Wirecard, deren ehemalige
Vorstände,Ernst & Young (EY) und die BaFin auf den Weg.

Berlin, 13.10.2020 – Seit gut einem Monat läuft das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Wirecard AG vor dem Amtsgericht München. Nachdem zahlreiche Hinweise nicht
ausreichend beachtet wurden, flogen im Sommer dieses Jahres Bilanzfälschungen in
Milliardenhöhe auf. Eine erste Gläubigerversammlung ist nun für den 18. November 2020
anberaumt. Gläubiger sind aufgerufen, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren gegen
Wirecard bis zum 25. Oktober anzumelden.

Welche Rolle spielen Anleger im Insolvenzverfahren?

Grundsätzlich zählen Aktionäre nicht zu den Gläubigern eines Unternehmens. Vielmehr
fungieren sie als dessen Gesellschafter. Nur, wenn nach Befriedigung der Gläubiger und
Begleichung der Kosten für das Insolvenzverfahren noch ein Überschuss vorhanden ist, wird
dieser unter den Aktionären gemäß der Beteiligungsverhältnisse aufgeteilt.
Im Fall von Wirecard ist das wohl anders. Bereits aufgrund der Verletzung der Ad-hoc- und
anderer Publizitätspflichten liegt ein Schadensersatzanspruch der Aktionäre gegen Wirecard
vor. Somit zählen diese ebenfalls zu den Insolvenzgläubigern. Um die Durchsetzung ihrer
Forderungen müssen Anleger sich allerdings selbst kümmern.

Wie werden Forderungen gegen Wirecard geltend gemacht?

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) rät geschädigten WirecardAktionären, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Ansprüche müssen
dafür juristisch korrekt begründet und der Höhe nach betitelt werden. Deshalb ist es sinnvoll,
für die Anmeldung beim Insolvenzverwalter einen Anwalt oder eine Anwältin zu Rate zu
ziehen.
Es ist jedoch höchst unwahrscheinlich, dass die Schadensersatzansprüche im Rahmen des
Insolvenzverfahrens vollständig beglichen werden.

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, um als Aktionär Schadensersatz zu erlangen?

Auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY sowie die BaFin könnten sich gegenüber
Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht haben. Gegen beide wurden bereits Klagen
eingereicht, aufgrund der Vielzahl der ähnlich gestalteten Fälle werden Musterverfahren nach
dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz angestrebt.

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY wird eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
vorgeworfen, weil sie die Jahresabschlüsse von Wirecard jahrelang nicht beanstandeten. Die
BaFin muss sich gegen Vorwürfe des Amtsmissbrauchs wehren. Den Musterverfahren
können sich einzelne Aktionäre unkompliziert anschließen. Auch trifft diese in diesem Fall,
anders als bei einer Einzelklage, kein hohes Prozesskostenrisiko. Bis es zu einem
rechtskräftigen Urteil kommt könnten jedoch einige Jahre vergehen.

Weitere Informationen rund um die Insolvenz von Wirecard finden Interessierte unter
https://www.schuldnerberatung.com/wirecard-insolvenz/.

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Pressekontakt
Ansprechpartner: Maximilian Bahr
Telefon: 030 311 996 98
E-Mail: [email protected]
Internet: www.schuldnerberatung.com

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