Gewerbe-Abzocker mit neuer Masche
„Erinnerungsschreiben“ soll Geschäftsleute in Abofalle locken
Mit einer neuen Masche versucht eine Firma aus Bonn den Geschäftsleuten in Speyer und Römerberg eine Abofalle für rund 400 Euro zu verkaufen. Unternehmen die auf bisherige Anschreiben nicht reagiert haben werden nun mit vermeintlichen Erinnerungsschreiben bedrängt. Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. rät zur Vorsicht.
Als Mathias Münzenberger im Januar 2016 seinen Briefkasten öffnete lag darin ein Schreiben mit dem Titel „Eintragung Zentrales Gewerberegister (§14 BGB)“. Bei der sorgfältigen Betrachtung des Schreibens fiel dem Inhaber des Speyerer-Tee-Contor auf, dass er für einen Eintrag in ein Online-Gewerberegister 398,88 Euro zuzüglich Mehrwertsteuern zahlen sollte. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine amtliche Eintragung sondern um eine freiwillige Eintragung auf einer Internetseite.
„Die Aufmachung des Schreibens war so, dass man es für einen Brief einer Behörde halten konnte. Als Logo wurde ein Adler verwendet und im Text wurde Bezug auf verschiedene Gesetze genommen. Da ich solche Schreiben bereits kannte habe ich mich an den Bund der Selbständigen gewandt um andere Unternehmen auf das Schreiben aufmerksam zu machen“, erklärt Münzenberger.
Doch damit nicht genug, nun flatterte dem Speyerer Geschäftsmann erneut Post aus Bonn ins Haus. Es handelt sich um ein Erinnerungsschreiben mit einer Frist zur Beantwortung bis zum 01. April. Das ist eine neue Masche erklärt Liliana Gatterer vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V.: „Wir erleben, dass die Abofallen-Firmen immer dreister werden. Mit diesem vermeintlichen Erinnerungsschreiben wollen sie die Geschäftsleute unter Druck setzen. Durch die amtliche Aufmachung und die Fristsetzung verunsichern sie die Unternehmer. Wir prüfen wie wir juristisch gegen diese Schreiben vorgehen können“, sagt Gatterer.
Tim Wiedemann, M.A.
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