• 19. September 2024

Lebens- und Rentenversicherungen: Widerspruch lukrativer als Kündigung

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Feb 1, 2016
Lebens- und Rentenversicherungen: Widerspruch lukrativer als KündigungDas ewige Widerrufsrecht gibt es nicht nur bei Darlehen, sondern auch bei Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen. Voraussetzung für den Widerspruch ist auch hier, dass der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde.

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