• 6. Oktober 2024
EEV AG – INSOLVENZ: Anleger müssen jetzt handeln!Im vorläufigen Insolvenzverfahren der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG (Az.: 9 IN 213/15) hat das Amtsgericht Meppen mit Beschluss vom 03.12.2015 der EEV AG zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Der EEV AG wurde untersagt, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern und zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen.
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