• 23. November 2024

LG Potsdam stellt fest, dass Widerrufsbelehrung in Immobilien-Darlehensvertrag der DKB unwirksam ist.

LG Potsdam stellt fest, dass Widerrufsbelehrung in Immobilien-Darlehensvertrag der DKB unwirksam ist.Der Kläger schloss mit der Deutsche Kreditbank AG (DKB) im Februar 2007 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Eigentumswohnung mit einem Festzins bis 2022 von effektiv 5,16 %. Das Darlehen enthielt eine Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist frühestens mit Erhalt der Widerrufsbelehrung beginnt und das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen soll, wenn der Vertrag vollständig erfüllt wird.
Teile den Beitrag mit Freunden