• 19. September 2025

Urteil: Pauschale Ablehnung von AfD-Kandidaten „offenkundig willkürlich“

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Sep. 19, 2025
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Von Kai Rebmann

Kandidaten für die Wahl zu ehrenamtlichen Richtern dürfen nicht pauschal deshalb abgelehnt werden, weil sie von der AfD vorgeschlagen werden. Genau das hatte der Kreistag Heilbronn mit den Stimmen der Altparteien aber getan und sich dafür vor Gericht jetzt eine blutige Nase eingehandelt. Ein solches Verhalten sei „offenkundig willkürlich“ und deshalb nicht rechtmäßig, so das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

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Geklagt hatte ein Mitglied der AfD-Kreistagsfraktion, dessen Name von der Vorschlagsliste gestrichen worden war, nicht etwa die Fraktion selbst – ein Detail, das im vorliegenden Fall von wohl entscheidender Bedeutung gewesen ist, wie wir noch sehen werden. Die Nichtberücksichtigung erfolgte offenbar ausschließlich deshalb, weil der Kandidat von der AfD vorgeschlagen worden war. Eine Prüfung der persönlichen Eignung hat ausdrücklich nicht stattgefunden, wie der Kreistag selbst einräumen musste.

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Dennis Klecker, Landtagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender der AfD im Kreistag Heilbronn, bezeichnete den Beschluss aus Stuttgart in einer Pressemitteilung als „Sieg für den Rechtsstaat, der maßgebend sein wird“. Der Zugang zu öffentlichen Ämtern steht laut Grundgesetz allen Deutschen offen. Für Klecker ist es „traurig“, dass diese Selbstverständlichkeit einmal mehr erst wieder gerichtlich festgestellt werden musste. „Wer Grundrechte mit Geschäftsordnungsanträgen aushebelt, der sollte seine eigene persönliche Eignung für ein politisches oder kommunales Amt hinterfragen“, so der AfD-Mann an die Adresse seiner Kollegen von CDU, Freien Wählern, SPD, Grünen, FDP und Linken im Heilbronner Kreistag.

SEDO

Gerichte über Umgang mit AfD uneins

Pauschale Ablehnung von AfD-Kandidaten? War da nicht was und kommt uns das nicht bekannt vor? Seit Jahren fallen Kandidaten der Blauen regelmäßig durch, wenn es um die Besetzung von Posten und Ämtern geht, die der Partei bzw. deren Fraktionen eigentlich zustehen. So zum Beispiel immer wieder bei den Wahlen der Vorsitzenden von Ausschüssen in Bundes- und Landtagen oder der Aufnahme in die Präsidien dieser Häuser – und auch da nur deshalb, weil sie eben von der AfD vorgeschlagen werden.

Doch im Gegensatz zum aktuellen Fall aus Heilbronn beanstandeten Gerichte diese unter den Altparteien schon bestens eingeübte Praxis bisher nicht als „offenkundig willkürlich“. Erst im Frühjahr wurde der AfD nach der Bundestagswahl einmal mehr die Besetzung des Amtes eines Vizepräsidenten im Bundestag verweigert. Das Bundesverwaltungsgericht entschied dazu: „Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Deutschen Bundestages, die […] Wahl des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter und Stellvertreterinnen mit prozeduralen Vorkehrungen zu versehen, um ein Wahlergebnis zugunsten der Antragstellerin zu fördern, besteht nicht.“

Heißt: Die AfD-Fraktion hat zwar einen Anspruch auf bestimmte Ämter, hier das des Bundestagsvizepräsidenten, kann diesen jedoch nicht gerichtlich durchsetzen. Dieses Recht besteht demnach ausschließlich „unter dem Vorbehalt der Wahl“, was den politischen Mitbewerbern der AfD auch in Zukunft alle Möglichkeiten für sämtliche „Spielereien mit der Geschäftsordnung gegen ordnungsgemäße Vorschläge der AfD“ an die Hand gibt, wie es Dennis Klecker auf seinen eigenen Fall gemünzt kritisierte.

Ein wichtiger Unterschied zwischen Heilbronn und der großen politischen Bühne in den Bundes- und Landtagen dieser Republik liegt auch darin, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart der Klage eines einzelnen AfD-Kandidaten entsprochen hat. Eine gleichlautende Klage der AfD-Fraktion des Kreistags von Heilbronn wurde zurückgewiesen, da der Zugang zu öffentlichen Ämtern zwar einzelnen Personen zustehe, nicht aber Fraktionen – während es bei der Besetzung von Posten und Ämtern in den Parlamenten genau umgekehrt ist!

Insofern wird es wohl abzuwarten bleiben, ob der Richterspruch aus Stuttgart für den Umgang mit der AfD tatsächlich „maßgebend“ sein wird. Oder die anderen Parteien ihre ganz eigenen Lehren daraus ziehen und sich – aus ihrer Sicht betrachtet – einfach „cleverer“ anstellen werden, wenn es um Zensur und Willkür unter dem Vorwand des Schutzes „unserer Demokratie“ geht. Ein Beispiel, wie so etwas im besten Deutschland aller Zeiten funktionieren kann, lieferte erst vor wenigen Wochen die Verhinderung eines Oberbürgermeister-Kandidaten der AfD in Ludwigshafen.

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Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock.com

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