ARAG Experten über die Möglichkeiten, Klassenfahrten finanziell zu stemmen.
Ging die Reise früher an die Nordsee oder in den Westerwald, werden die Ziele heute exotischer. Dafür müssen Eltern immer tiefer in die Tasche greifen, was gerade Familien mit mehreren Kindern vor echte Probleme stellt. ARAG Experten mit rechtlichen Infos rund um die Klassenfahrt und Tipps zu finanziellen Zuschüssen.
Was darf eine Klassenfahrt kosten?
Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es in den entsprechenden Verordnungen keine Obergrenzen für die Kosten einer solchen Reise. Zwar sollen sie finanziell für die Eltern zumutbar bleiben, aber die Formulierungen bleiben schwammig. Allerdings, so die ARAG Experten, legen manche Schulen eigenständig Obergrenzen für die Kosten fest. Zudem werden Klassenfahrten meist so früh angekündigt, sodass es möglich sein sollte, dafür zu sparen.
Wer bestimmt, wohin die Reise geht?
Das Ziel einer Klassenfahrt wird meist vom Lehrer vorgeschlagen. Eine Genehmigung ist lediglich durch den Schulleiter nötig. Eltern haben auf dem Elternabend jedoch die Möglichkeit, gegen das geplante Ziel zu intervenieren, wenn ihnen die damit verbundenen Kosten als zu hoch erscheinen. Doch es erfordert einigen Mut, seine finanziellen Bedenken vor allen anderen Eltern zu äußern. Die ARAG Experten raten, es dennoch zu tun, denn oft sind es auch zahlreiche andere Eltern, die diese Bedenken teilen. Und vielleicht findet man gemeinsam eine kostengünstigere Variante der Klassenreise.
Muss mein Kind teilnehmen?
Eine Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung im Sinne der Schulordnungen, welche von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Nach Auskunft der ARAG Experten können Gründe vorliegen, aufgrund derer nicht an der Fahrt teilgenommen werden muss. Das OVG Bremen entschied jedoch, dass Kinder nur in Ausnahmefällen von der Teilnahme einer Klassenfahrt aufgrund ihres Glaubens befreit werden können (Az.: 1 A 275/10). ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Schule mehr ist als Algebra und Vokabeln pauken. Gemeinsame Fahrten sind fester Bestandteil des Lernens und wichtig für das Klima in der Klasse. Gleichzeitig werden das gegenseitige Verständnis und soziale Verhaltensweisen wie Toleranz und Rücksichtnahme gefördert sowie das selbstständige und verantwortliche Handeln des Schülers gestärkt. Entscheiden sich Eltern trotzdem gegen eine Teilnahme ihres Kindes an der Klassenreise, muss es den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen oder zu Hause schulische Aufgaben erledigen.
Was tun, wenn es finanziell zwickt?
Arbeitslose Eltern haben nach Auskunft der ARAG Experten die Möglichkeit, sich für die Klassenfahrt finanzielle Unterstützung vom Staat zu holen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes aus 2008 (Az.: B 14 AS 36/07 R) müssen Ämter die kompletten Kosten für eine Reise übernehmen. Dabei gibt es keine Höchstgrenzen für die Erstattung, damit betroffene Kinder nicht benachteiligt werden. Auch Geringverdienern stehen Mittel aus dem öffentlichen Topf zu. Hier wird von Fall zu Fall entschieden, wer – abhängig von den jeweiligen Lebensumständen – wie viel Unterstützung bekommt.
Andere Hilfen – kreativ werden!
Es zwar keine Rechtsansprüche auf andere Hilfen, aber zahlreiche Möglichkeiten, sich auf andere Art finanzielle Unterstützung zu holen. An vielen Schulen gibt es beispielsweise Fördervereine, die Eltern ohne großes Aufsehen finanziell unter die Arme greifen können. Bei Reisen nach Berlin ab der Klassenstufe Neun gibt es einen Fahrtkostenzuschuss vom Bundesrat. Voraussetzung dafür: Die Klasse muss an einer Informationsveranstaltung beim Bundesrat und an mindestens einer weiteren staatspolitischen Informationsveranstaltung in Berlin teilnehmen. Darüber hinaus raten ARAG Experten, sich ruhig auch an örtliche Unternehmen als Sponsoren für die Klassenfahrt zu wenden. Vielleicht lohnt sich ja auch ein Blick auf die Internetseiten des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, um Beihilfen zu beantragen.
Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.
Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
[email protected]
http://www.ARAG.de
Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
0221-92428215
[email protected]
http://www.ARAG.de