Es gibt eine Vielzahl von Gründen, aus denen die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses unwirksam sein kann. Wer Zweifel an der Rechtskraft der Kündigung hat, sollte deshalb unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und sich beraten lassen. Dabei wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der sich auf diesen Teilbereich des Rechts spezialisiert hat, so wie das bei den Standorten der Kanzlei Kitzmann & Partner in Berlin und Hamburg der Fall ist. Dort wird für den Ernstfall eine sofortige Erstberatung am Telefon angeboten, damit keine bei einer Kündigung eines Arbeitsvertrags zu beachtende Frist überschritten wird.
Wer steht bei Kitzmann & Partner zur Verfügung?
Ihr Ansprechpartner in der Anwaltskanzlei in Hamburg ist Rechtsanwalt Peter Kitzmann. Er hat sich nach seinem Jurastudium an den Universitäten Hamburg und Freiburg als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht spezialisiert. Er vertritt sowohl die Interessen von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern. Beide Mandantengruppen profitieren davon, dass Rechtsanwalt Kitzmann äußerst erfahren darin ist, bei den oftmals problembehafteten Kündigungen eine einvernehmliche Lösung zwischen den streitenden Parteien zu erreichen. Eine solche außergerichtliche Streitbeilegung ist für alle Beteiligten schneller und kostengünstiger als die Anrufung des zuständigen Arbeitsgerichts.
Rechtsanwalt Phillipp Kitzmann, der für die Leitung der Kanzlei für Arbeitsrecht in Berlin zuständig ist, absolvierte sein Jurastudium ebenfalls in Freiburg und Hamburg. Außerdem studierte er Rechtsgestaltung und Prozeßführung an der Universität Bielefeld. Sein Spezialgebiet sind Kündigungsschutzverfahren sowie Abwicklungs- und Aufhebungsverträge. Schon während der Zeit seines Studiums und Referendariats wählte der Fachanwalt für Arbeitsrecht als Schwerpunkt das Individualarbeitsrecht. Insofern ist er für alle arbeitsrechtlichen Fragen, auch in Bezug auf Gehälter, Zeugnisse, Elternzeit, Abmahnungen und Abfindungsansprüche der richtige Ansprechpartner.
Wann sollten Sie bei einer Kündigung zum Rechtsanwalt gehen?
Bei der Kündigung eines Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber stellt sich für den Arbeitnehmer zunächst die Frage seinem nach allgemeinem oder speziellem Kündigungsschutz, der sich aus der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, dem Sozialgesetzbuch oder anderen Gesetzen ergeben kann. Für die Mitglieder der Betriebsräte gelten beispielsweise besondere Kündigungsschutzvorschriften. Die Kündigung ist zudem auf formale Aspekte, wie zum Beispiel die Einhaltung des Schriftformerfordernisses zu prüfen. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung stellt sich die Frage nach einschlägigen Abmahnungen, bei einer betriebsbedingten Kündigung das Problem der Sozialauswahl, bei einer fristlosen Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Es gibt demnach viele Punkte, die nach Erhalt einer Kündigung von einem fachkundigen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht überprüft werden sollten, um durch die Kündigung keine vermeidbaren Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Die Kanzlei Kitzmann & Partner kann bei der Überprüfung der Kündigung Hilfe leisten und eine Einschätzung der Rechtsaussichten und der Chancen auf Durchsetzunge einer Abfindung vornehmen.
Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte mit Kanzleisitz in Hamburg und Berlin.
Wir sind eine der ältesten deutschen Anwaltskanzleien, gegründet im Jahr 1930.
Wir sind rechts- und branchenerfahren und wissen, wie man praktische Lösungen erarbeitet und durchsetzt. Bei der Betreuung unserer Mandate legen wir größten Wert auf Qualität, Sorgfalt, Fairness und Verlässlichkeit.
Kitzmann & Partner Rechtsanwälte – Kanzlei für Arbeitsrecht – dieser Name steht für jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz.
Kontaktieren Sie uns für umgehende Unterstützung bei Ihrem arbeitsrechtlichen Problem durch einen erfahrenen Anwalt unserer Kanzlei!
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