(Mynewsdesk) Bonn (news4today) – Berufsunfähig, und dann? Wer durch Unfall oder Krankheit seinen Job nicht mehr ausüben kann, steht oft ohne Einkommen da. Die Familie muss weiter versorgt, eine Reha oder der behindertengerechte Umbau der Wohnung bezahlt werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben dennoch laut Versicherungsstatistik nur 45 Prozent der Paare mit Kindern abgeschlossen. Zögern lässt so manchen die Sorge vor einem komplizierten Vertragswerk und die Frage nach den Kosten. Dennoch: Verbraucherschützer sehen eine Berufsunfähigkeitsversicherung als unverzichtbar an. Top-Manager der Versicherungsbranche wie Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe in Deutschland, raten dazu, bei der Wahl der passenden Versicherung die Kundenorientierung des Anbieters im Auge zu behalten.
Finanzielle Vorsorge gehört nicht unbedingt zu den Lieblingsthemen der meisten Menschen. Welche Versicherungen habe ich, was brauche ich, damit im Ernstfall der Lebensstandard abgesichert ist? Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei eine der wichtigsten Policen, wie unter anderem die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hervorhebt. Wer die passende Versicherung finden will, kommt um eine ausführliche Beratung nicht herum. Verbraucherschützer und Versicherungsexperten können im Beratungsgespräch erklären, worauf es bei einem Vertrag ankommt.
Wie hoch etwa der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, hängt nach Auskunft des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft zunächst davon ab, ob es sich um eine selbstständige oder zusätzliche Versicherung handelt. Weitere Faktoren seien gewünschte Rentenhöhe, ausgeübter Beruf und Vertragslaufzeit. Entscheidenden Einfluss habe auch das Ergebnis der Risikoprüfung, wobei unter anderem Alter, aktueller Gesundheitszustand, Vorerkrankungen oder gefährliche Hobbys in die Bewertung einfließen können. Liegen gesundheitliche Risiken vor, sei oft dennoch eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich, wenn bestimmte Ausschlusskriterien in die Police aufgenommen werden. Unbedingte Ehrlichkeit, so die Stiftung Warentest, sei bei den Gesundheitsfragen Pflicht. Werden Vorerkrankung oder Behandlungen verschwiegen, könne der Versicherer den abgeschlossenen Vertrag im schlimmsten Fall für nichtig erklären und die Leistung verweigern.
Aber auch die Versicherer sind in der Pflicht. Das sehen auch Top-Manager der Branche wie Ralph Brand so. Dies gilt besonders für die Kundenorientierung. „Ein transparentes Produktangebot und ein verständliches Antragsformular gehören zu einer kundenorientierten Angebots- und Antragsphase vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung“, so Ralph Brand. Alexander Erdland, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, hob in einer Branchenanalyse mit Blick auf das Leistungsangebot der Versicherer hervor: „Einfachheit, Zugänglichkeit und Plausibilität sind mehr denn je gefragt.“ Gerade bei der Kundenorientierung komme es auf Details an, unterstreicht Ralph Brand: „Kundenorientierung im Leistungsangebot erkennt der Versicherungskunde auch daran, dass neben einem Basisangebot zur Absicherung von Berufsunfähigkeit weitere bedarfsgerechte Absicherungen angeboten werden, wie zum Beispiel eine garantierte Rentensteigerung und eine Nachversicherungsgarantie.“
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