Was sollen Genossen tun?
Seit Jahren beschäftigen sich RÖHLKE Rechtsanwälte mit dem Beteiligungsmodell der Wohnungsgenossenschaft SAXONIA e.G. aus Berlin. Die Wohnungsgenossenschaft Saxonia e.G. hat ihre Bilanz für das Jahr 2014 vorgelegt. Danach waren 2015 zum Jahresbeginn 9.153 Anleger Teil der Genossenschaft. Das ist ein Mitgliederschwund von 1.024 im Vergleich zum Vorjahr 2014. Insgesamt verließen 923 Anleger die Saxonia e.G. durch Kündigung, 1.696 durch Ausschluss. Ungefähr 1.600 neue Genossen kamen dazu. Nach der Bilanz verdiente 2014 die Wohnungsgenossenschaft Saxonia e.G. 622.000,00 EUR aus Mieteinnahmen. Die bilanzierten Sachanlagen von 7,5 Mio EUR dürften zum Großteil Immobilien sein, die diese Mieteinnahmen ermöglichen. Die Immobilien sind teilweise fremdfinanziert, Bankverbindlichkeiten bestehen in Höhe von fast 2 Mio EUR.
Bei einem Jahresverlust von 273.416,55 EUR findet sich allerdings noch ein ganz besonderer Posten in der Bilanz: Erlöse aus Kündigungen und Ausschlüssen von 529.000,00 EUR. – Was bedeutet das und wie funktioniert das System?
„Die Wohnungsgenossenschaft Saxonia e.G. macht einen Gewinn daraus, ihre Genossen wieder aus der Genossenschaft zu entlassen, und dies fast in Höher der erwirtschafteten Gewinne aus der Vermietung. Kein Wunder, dass die Genossenschaft in letzter Zeit so bereitwillig Kündigungen und Widerrufe der Anleger akzeptiert“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke. Der Jurist beobachtet aktuell, dass die Saxonia nach den von der Kanzlei RÖHLKE Rechtsanwälte für Mandanten erklärten Widerrufen und außerordentlichen Kündigungen zumindest die außerordentliche Kündigung zum Jahresende anerkennt. Mit diesem Anerkenntnis – wodurch die Anleger zum Jahresende endgültig aus der Anlage ausscheiden werden – vollzieht die Saxonia scheinbar eine Kehrtwende und erschließt dabei durch Stornogewinne eine lukrative Erlösquelle, erklärt Rechtanwalt Christian- H. Röhlke.
Staatliche Förderung? – Vorzeitige Beendigung für Genossen schwierig – Welche Erfolgsaussichten bestehen für eine außerordentliche Kündigung?
„Bislang erkannte die Saxonia lediglich in ganz wenigen Fällen außergerichtlich einen vorzeitigen Beendigungstatbestand an. So war nahezu jeder Anleger, der eine außerordentliche Kündigung und ein Widerrufsrecht vorzeitig durchzusetzen versuchte, auf die gerichtliche Inanspruchnahme gegen die Wohnungsgenossenschaft Saxonia e.G. angewiesen. Auch wenn grundsätzlich gerichtliche Verfahren mit dem Risiko behaftet sind, verloren gehen zu können, sind die Erfolgsaussichten für Anleger gut. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Behandlung von sogenannten Anlagegenossenschaften, die vom Berliner Kammergericht auf die Saxonia übertragen wurde. Zudem gehen auch das zuständige Amts- und Landgericht in Berlin regelmäßig davon aus das Widerrufsbelehrungen der Saxonia fehlerhaft sind, wodurch die klagenden Anleger vorzeitig aus der Saxonia ausscheiden“, berichtet Rechtsanwalt Röhlke.
Warum verfolgen die Anleger den Wunsch nach Austritt aus der Wohnungsgenossenschaft Saxonia e.G.?
Ein Grund für den Austrittswunsch könnte die Fragwürdigkeit der Versprechen der Saxonia e.G. sein. War in den ersten Jahren des Beteiligungsangebotes noch die Gewährung staatlicher Förderung durch die mittlerweile abgeschaffte Eigenheimzulage für die Anleger attraktiv, wirbt die Wohnungsgenossenschaft Saxonia e.G. aktuell auf ihrer Homepage mit der Gewährung staatlicher Arbeitnehmersparzulage von maximal 400,00 EUR pro Jahr und Wohnungsbauprämien. Zudem sei das Modell geeignet, vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber zu erlangen. Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke gibt zu bedenken, dass bereits im November 2010 das Berlin-Brandenburger Finanzgericht urteilte, dass die Voraussetzungen der Gewährung der Eigenheimzulage von der Saxonia nicht erfüllt werden. Und auch das aktuelle Werbeversprechen scheint brüchig: RÖHLKE Rechtsanwälten liegt eine Bestätigung eines Finanzamtes vor, nach welchem die Saxonia nicht die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihren Genossen Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage zu gewähren ist.
„Wer sich auf die Förderungsmöglichkeiten bei Eintritt zur Genossenschaft verlassen hat, kann über eine Beendigung der Beteiligung nachdenken. Für einige der hier vertretenen Mandanten haben wir auch bereits Klage auf Schadenersatz gegen die den Gründer der Wohnungsgenossenschaft Saxonia e.G. erhoben. Für weitere Informationen und eine Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.715 20671 und [email protected] zur Verfügung. In jedem Fall empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung“, meint der erfahrene Jurist Röhlke.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
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Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als \\\\\\\\\\\\\\\“Immobilienrente\\\\\\\\\\\\\\\“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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