Miteinander anstatt übereinander sprechen
Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Wiedereingliederung, wenn sie länger erkrankt waren. Konkret gilt das für Arbeitnehmer, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Doch oft sieht die Realität anders aus: „Unsere Erfahrung zeigt, dass die Möglichkeit, sich bei der Wiedereingliederung unterstützen zu lassen, von beiden Seiten zu wenig genutzt wird: Arbeitgebern und Arbeitnehmern“, fasst Kathrin Böing, Bereichsleiterin Versorgungsmanagement bei TÜV Rheinland, ihre Erfahrung aus der Betreuung von Unternehmen zusammen. Gründe hierfür kennt Böing viele: Oft wird das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als Maßnahme für schwerbehinderte Mitarbeiter oder sogar als Vorbote einer Kündigung angesehen. Viele Unternehmen gehen davon aus, dass Gespräche mit Langzeitkranken ausreichen, wenn diese zurückkehren, oder sie setzen die stufenweise Wiedereingliederung mit allmählich steigender Arbeitszeit mit BEM gleich. Doch Eingliederungsmanagement ist mehr.
Das BEM ist seit 2004 gesetzlich vorgeschrieben. Es verpflichtet Arbeitgeber, sich frühzeitig um die dauerhafte Wiedereingliederung kranker Mitarbeiter zu kümmern. Ziel ist es zu klären, welche Anpassungen im Unternehmen möglich sind, um einen gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Arbeitnehmern hilft das BEM, nach einer langen Erkrankung wieder in den Beruf einzusteigen oder bei bleibenden gesundheitlichen Einschränkungen mit der veränderten beruflichen Situation umzugehen. Dabei entscheidet der Betroffene selbst, ob er das Angebot nutzen möchte. Stimmt er zu, klären Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, einer erneuten Erkrankung vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Individuelle Lösungen bei gesundheitlichen Einschränkungen
Da die Gründe für ein BEM vielfältig und die gesundheitlichen Einschränkungen in Art und Ausprägung sehr verschieden sind, gibt es kein allgemeingültiges Konzept. Stattdessen muss für jeden Betroffenen eine Lösung gefunden werden, die seinen Möglichkeiten und den Gegebenheiten am jeweiligen Arbeitsplatz entspricht. In einem von TÜV Rheinland betreuten Unternehmen hatten 80 der 400 Mitarbeiter Anspruch auf ein BEM. Die vereinbarten Maßnahmen reichten von der Empfehlung eines passenden Präventionskurses über die Suche nach einer speziellen Schmerztherapie bis hin zur Empfehlung eines Silikonhandschuhs bei Sensibilitätsstörungen in den Fingern. Der Arbeitsplatz eines Mitarbeiters mit einer hochgradigen Sehstörung wurde mit technischen Hilfsmitteln ausgestattet. Auch Arbeitsaufgaben oder Arbeitszeiten wurden angepasst. Neu war für das Unternehmen zudem, Konflikte anzusprechen und eine Mediation durchzuführen. Das Ergebnis: Nach sechs Monaten war keiner der eingegliederten Beschäftigten erneut arbeitsunfähig erkrankt. Dieses Beispiel zeigt, BEM bietet viele Möglichkeiten. „Allerdings können nicht alle Erkrankungen auskuriert oder Belastungen reduziert werden. Zudem lässt sich nicht jeder Arbeitsplatz so individuell gestalten, dass alle Einschränkungen berücksichtigt werden können. Daher kann das BEM auch zu dem Ergebnis führen, dass eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist“, erläutert Böing.
Externe Beratung erleichtert die Kommunikation
Die Verantwortung für das BEM liegt beim Arbeitgeber, auch wenn er die Durchführung beispielsweise an einen externen Dienstleister wie TÜV Rheinland delegiert. Die Mitarbeiter erkennen dieses Angebot nur als Chance, wenn Ziele und Möglichkeiten bekannt sind. Wichtige Voraussetzungen für die erfolgreiche Eingliederung sind der Aufbau von Akzeptanz und Vertrauen, die Kommunikation miteinander und nicht übereinander sowie die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Externe Berater von TÜV Rheinland unterliegen bei der Betreuung eines BEM der Schweigepflicht. Daher sind Arbeitnehmer oft bereit, ihnen gegenüber auch über Diagnosen zu sprechen und nicht nur die gesundheitlichen Einschränkungen zu benennen. Das erleichtert es den Beratern, Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsbedingungen zu definieren. Bei der Umsetzung unterstützen sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Sie übernehmen die Antragsstellung bei den Sozialversicherungsträgern oder helfen bei einem Facharzttermin. Die Experten kennen die aktuelle Rechtslage und die Besonderheiten verschiedener Versicherungsträger. Darüber hinaus wissen sie, bei welchen Maßnahmen zum Beispiel das Integrationsamt oder die Rentenversicherungsträger zur Finanzierung beitragen. „Unsere Erfahrung zeigt, dass Mitarbeiter diese Unterstützung als Wertschätzung durch den Arbeitgeber empfinden. Gemeinsames Ziel ist es, dass Arbeitnehmer nach ihrer Erkrankung rasch und dauerhaft in den Beruf zurückkehren können. Dadurch entsteht für Unternehmen und Mitarbeiter eine Win-Win-Situation“, so Böing.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/bem im Internet.
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