Obwohl die am Dienstag von SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser in einer Nacht- und Nebel-Aktion durchgesetzte verbotene Großrazzia wegen des klar verfassungswidrigen Verbots von “Compact” nur auf eine äußerst fragwürdigen, dünnen Grundlage erfolgt war (Firmen waren einfach willkürlich zum “Verein” umdeklariert worden, um das wesentlich einfachere Vereinsverbot anwenden zu können), erstreckt sich der lange Arm des neuen Faeser’schen Verbots- und Polizeistaates nun auch auf solche Personen, die mit dem eigentlichen Verbot selbst gar nichts zu tun haben.
Wie die “Junge Freiheit” berichtete, erhielten die Mitarbeiter des von Jürgen Elsässer herausgegebenen Magazins nun ebenfalls Post vom Bundesverwaltungsamt – und wurden per offiziellen Schreiben aufgefordert, als angebliche „Vereinsmitglieder“ ihre (auch privaten!) Handys abzugeben. Die damit einhergehende massive Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe und Verletzung der Privatsphäre sowie diverser Datenschutzbestimmungen scheinen den Faeser-Schergen offenbar völlig gleichgültig zu sein.
Mitgefangen, mitgehangen?
Nicht nur, dass die betreffenden Mitarbeiter nun also arbeitslos sind, sie soll nun nach dem Motto “mitgefangen, mitgehangen”, ebenfalls maximal kriminalisiert werden. Rechtlich ist diese Maßnahme mindestens ebenso absurd wie das ganze Verbot: wer kein Vereinsmitglied war oder ist – in diesem Falle zwecklogisch schon deshalb, weil es gar keinen Verein gegeben hat! – bei dem kann und darf natürlich auch nichts konfisziert werden, was mit diesem Verein zu tun haben soll.
Und dennoch spricht das Bundesverwaltungsamt die betreffenden Elsässer – Mitarbeiter (darunter auch freie) als Vereinsmitglieder an und fordert sie auf, unter anderem ihre Handys beim zuständigen Landeskriminalamt abzugeben. Die staatlichen Willkürakte treten damit fraglos in eine neue Dimension ein. (JS)
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Author: Kurschatten