• 25. Dezember 2024

Widerrufsrecht für Kreditverträge wird abgeschafft – Darlehensnehmer müssen jetzt handeln

ByPressemitteilungen

Jan 29, 2016

Widerrufsrecht für Kreditverträge wird abgeschafft - Darlehensnehmer müssen jetzt handeln

29.01.2016: – Das ewige Widerrufsrecht von Darlehensverträgen steht vor dem Aus. Nach einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Bundesregierung am 27.01.2016 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der genau dies regeln soll. Wird der Entwurf in Bundestag und Bundesrat bestätigt, endet das ewige Widerrufsrecht bereits Juni 2016. Darlehensnehmer, die immer noch in teuren Krediten stecken, sollten jetzt sofort handeln.

Das Ende des Widerrufsjokers naht – Bankenlobby hat sich offenbar durchgesetzt

Banken und Sparkassen haben in der Zeit von 2002 bis 2010 die weitaus überwiegende Zahl privater Darlehen unter Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen vergeben. Nach einer Statistik der Verbraucherzentrale Hamburg enthalten knapp 80 % aller in dieser Zeit geschlossenen Darlehensverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Bei mangelhafter Widerrufsbelehrung beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist nicht zu laufen. Dadurch können Verbraucher das grundsätzlich auf 14 Tage beschränkte Widerrufsrecht auch noch viele Jahre nach Vertragsschluss und sogar nach vollständiger Rückzahlung des Kredits ausüben. Gerade in Zeiten extrem niedriger Zinsen kann der Verbraucher durch den Widerruf eines teuren Kredits viele Tausend Euro sparen und eine eventuell schon bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern. Es liegt auf der Hand, dass der sog. Widerrufsjoker allen Banken und Sparkassen mehr als nur ein Dorn im Auge ist. Nunmehr scheint sich aber die Bankenlobby durchgesetzt zu haben. Nach einer Pressemeldung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 27.01.2016 soll das Bundeskabinett ein Gesetz verabschiedet haben, das dem ewigen Widerrufsrecht des Verbrauchers bereits im Juni 2016 ein jähes Ende bereiten wird. In Fachkreisen bestehen keine Zweifel daran, dass der Gesetzesentwurf demnächst in Bundestag und Bundesrat gebilligt wird.

Für Darlehensnehmer besteht jetzt dringender Handlungsbedarf

Für alle Verbraucher, die in der Zeit von 2002 bis 2010 einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Was seitens des Justizministeriums in der Pressemitteilung sinngemäß als notwendige Beseitigung einer erheblichen Rechtsunsicherheit umschrieben wird, bedeutet bei Lichte betrachtet nichts anderes als die rückwirkende Abschaffung eines elementaren Verbraucherrechts, für das sich der deutsche Gesetzgeber einst bewusst entschieden hat. Den betroffenen Darlehensnehmern bleiben nur noch wenige Monate Zeit, um den Widerruf eines teuren Altkredits auszubringen. Ab dem 22.06.2016 ist das ewige Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, endgültig erledigt. Für diese Darlehensverträge muss der Widerruf bis spätestens 21.06.2016 erklärt werden.

Ohne anwaltliche Hilfe geht es nicht

Da der Widerruf eines Darlehensvertrags eine juristisch fundierte Prüfung der Widerrufsbelehrung durch spezialisierte Rechtsanwälte erfordert, sollten die betroffenen Verbraucher nicht länger zögern und schnellstmöglich anwaltlichen Hilfe in Anspruch nehmen. Die Erfahrung zeigt, dass Banken und Sparkassen nur in den seltensten Fällen den Widerruf ihrer Kunden freiwillig akzeptieren. Oftmals wird der Widerruf mit unhaltbaren Argumenten zurückgewiesen. Die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte blickt im Bereich des Widerrufs von Verbraucherdarlehen auf eine mehrjährige, ausgesprochen erfolgreiche Tätigkeit in einer Vielzahl von Widerrufsfällen zurück und ist in der Lage, Widerrufsbelehrungen in kürzester Zeit auf Fehler zu überprüfen und sodann entsprechende Handlungsempfehlungen auszusprechen.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.

Rechtsanwalt Dr. Steinhübel ist durch seine Promotion ausgewiesener Mittelstandsfinanzierungsexperte. Er vertritt seit vielen Jahren Anleihegläubiger von Unternehmen in der Krise. Als gemeinsamer Vertreter nimmt er z.B. die Interessen von Anleihegläubigern bei der Future Business KGaA wahr. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\“FOCUS\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\“Capital\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

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