• 27. Dezember 2024

Weiße Flockenpracht im Griff

ByPressemitteilungen

Feb 11, 2015

Ratgeber Schneedruck

München – Mit der Umfrage Schadenmanagement untersuchen die Generali Versicherungen die Zufriedenheit der Bevölkerung mit ihren Versicherungen. Gleichzeitig geben die Generali Hinweise, woraus ein guter Versicherungsschutz besteht, was im Schadenfall zu beachten ist und wie Schäden vermieden werden können. Der dritte Teil der Ratgeberserie beschäftigt sich mit Schneedruck.

Die Gefahren von Schneedruck, also Schnee- oder auch Eismassen, die sich auf natürliche Weise angesammelt haben, sind nicht zu unterschätzen: Für Häuser, Autos und sogar Menschen stellen sie eine ernstzunehmende Gefahr dar. Immobilienbesitzer sollten daher bei besonders starkem Schneefall das Dach frühzeitig und regelmäßig frei schaufeln. Bei der Räumung sollten sie auf eine nötige Sicherung achten und den Schnee möglichst abschnittsweise und gleichmäßig von den einzelnen Dachflächen entfernen. Wer selbst nicht dazu in der Lage ist, kann sich an ein entsprechendes Unternehmen wie etwa Dachdeckerfirmen wenden. Auch die freiwillige Feuerwehr kann ein guter Ansprechpartner sein.

Die zulässige Menge der Schneelast zu bestimmen, ist pauschal nicht möglich. Denn nicht die Höhe des Schnees ist entscheidend, sondern die Zusammensetzung. Nasser Schnee beispielsweise ist schwerer als Pulverschnee. Hinzu kommt, dass sich aus dem Schnee auf dem Dach Eis bilden kann, das ebenso erheblich schwerer ist. Auch die Dachneigung und -form sowie mögliche Aufbauten wie Gauben haben Einfluss auf die Bestimmung der Schneelast. Die zulässige Schneelast kann dem Standardsicherheitsnachweis für das Gebäude entnommen werden. Hilfsweise liefern auch die untere Baubehörde sowie Ingenieur- oder Architekturbüros.

DER ERNSTFALL: VERHALTEN BEI SCHNEEDRUCKSCHÄDEN:
Im konkreten Schadenfall sollten Immobilien die Schadenstelle weiträumig absperren. Nach Zusammenbruch eines Daches sollten sie dieses auf keinen Fall mehr betreten, sondern Aufräumarbeiten geprüften Sanierungsunternehmen überlassen. Bei Personenschäden sollte die Alarmierung eines Arztes oder Rettungsnotdienstes eine Selbstverständlichkeit sein.

Gleichzeitig sollten Immobilienbesitzer umgehend ihre Versicherung informieren und das Ausmaß mit Fotos festhalten. Zur optimalen Schadenregulierung ist es ratsam, eine Liste anzufertigen, in der alle demolierten Gegenstände aufgeführt sind. „Das verkürzt in der Regel die Bearbeitungszeit des Versicherers“, erläutert Maximilian Jetzlsperger, Bereichsleiter Schaden der Generali Versicherungen.

DIE UMFRAGE SCHADENMANAGEMENT
Die Umfrage Schadenmanagement der Generali Versicherungen untersucht die Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Themen Schadenregulierung und Versicherungen allgemein. Dafür hat das unabhängige Markt- und Sozialforschungsinstitut USUMA GmbH insgesamt 1.005 Bundesbürger im Frühjahr 2014 anhand einer repräsentativen Telefonumfrage befragt. 541 der befragten Bundesbürger hatten in den letzten fünf Jahren einen Schadenfall mit Versicherungskontakt. Das Magazin zur Umfrage sowie weiteres Informationsmaterial wie Pressemitteilungen, einen Audiobeitrag, Grafiken und Bilder finden sich im Internet unter www.generali-schadenumfrage.de.

Die Generali Versicherungen, München (www.generali.de), sind mit Beitragseinnahmen von 6,1 Milliarden Euro und 6 Millionen Kunden Deutschlands fünftgrößter Erstversicherer. Durch seinen Multikanalvertrieb bietet das Unternehmen bedarfsorientierte Angebote gleichermaßen für Privat- und Firmenkunden. Es verwaltet Kapitalanlagen in Höhe von über 41 Milliarden Euro und ist ein Unternehmen der Generali Deutschland Gruppe.

Kontakt
Generali Versicherungen
Christian Krause
Adenauerring 7
81737 München
089/5121-2283
[email protected]
http://www.generali.de

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