Ein entsprechender Paragraf im Sozialgesetzbuch, der Pflegeheim-Bewohner bei der Zahlung der sogenannten Eigenanteile entlastet, müsse auf den Prüfstand, heißt es in einer PKV-Mitteilung.
Verband: Große Mehrheit kann Pflegekosten selbst tragen
„Allen Unkenrufen zum Trotz kann die große Mehrheit der Menschen die Pflegekosten im Alter eigenverantwortlich tragen“, sagte der Vorsitzende des PKV-Verbands, Thomas Brahm. „Diese Tatsache sollte die Politik nutzen, um die Pflegeversicherung jetzt auf ein nachhaltig finanziertes und generationengerechtes Fundament zu stellen.“
Der Verband hatte beim IW ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Schluss kommt, dass sich mehr als 70 Prozent der Haushalte im Rentenalter in Deutschland eine stationäre Pflege über mehrere Jahre leisten könnten. Demnach verfügen Haushalte ab 66 Jahren in Deutschland im Schnitt über ein Netto-Vermögen von knapp 320.000 Euro (Immobilienvermögen eingerechnet).
Privates Vermögen heranziehen
Nach Ansicht der Autoren wäre es „treffsicherer“, privaten Haushalten zuzumuten, Vermögen auch zur Finanzierung potenzieller Pflegekosten einzusetzen „und nicht die Kosten der Heimpflege pauschal zu subventionieren, wie es derzeit durch den Leistungszuschlag geschieht“. Das würde den Haushalt der Pflegeversicherung und die Beitragszahler vor noch stärkeren Beitragssatzerhöhungen bewahren, wird argumentiert. Betont wird, dass steigende Beiträge die Arbeitskosten in Deutschland weiter erhöhen.
Beim sogenannten Leistungszuschlag handelt es sich um einen Zuschlag bei der Heimpflege. Je länger Betroffene dort wohnen, desto höher fällt er aus und reduziert das, was sie selbst zahlen müssen. Denn die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung, sondern trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten. Der sogenannte Eigenanteil lag zum 1. Juli im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt bei 2.871 Euro pro Monat, hatte eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergeben.
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