• 14. November 2024

Während ARD und ZDF framen und manipulieren dürfen: NRW-Medienanstalt rügt “Multipolar”-Magazin

ByJörg

Sep 1, 2024
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Indem es die RKI-Protokolle freiklagte und veröffentlichte, hat das „Multipolar“-Magazin anerkennenswerterweise exakt die journalistische Arbeit getan, die eigentlich der mit Milliarden an Zwangsgebühren gemästete ÖRR und das ganze staatstreue Medienkonglomerat von „Spiegel“ über „Süddeutsche Zeitung“ und „Zeit“ bis zur „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und den zahllosen selbsternannten „Faktencheckern“ hätten tun müssen, jedoch sträflich verweigerten. Als Anerkennung für diese couragierte und mühselige, mit materiellen und juristischen Zumutungen einhergehende Leistung erhält das von Paul Schreyer zu internationaler Bekanntheit geführte Magazin  jedoch nicht etwa Journalistenpreise, sondern wird nun auch noch von der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt (LfM) kujoniert – und angeblicher „Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt“ gemäß Paragraf 19 des Medienstaatsvertrags (MStV) beschuldigt. Konkret geht es um insgesamt vier Beiträge aus den Jahren 2022 bis 2024, die sämtlich die Corona-Politik zum Inhalt hatten.

Während die Medienwächter ansonsten mit nicht nur Splittern, sondern ganzen Mammutbaumstämmen im Auge über Unzulänglichkeiten oder journalistische No-Gos seitens der etablierten Systemmedien hinwegsehen, wurde hier dann mit dem Rasterelektronenmikroskop in den Krümeln gesucht: So soll “Multipolar” etwa amtliche britische Daten  „fehlinterpretiert“ haben; außerdem zieht die LfM widerlegte wahrheitswidrige Narrative der Corona-Ära heran und stellt deren Widerlegung durch “Multipolar” als unredlich dar: So gebe es, wird da lapidar behauptet, „stichhaltige Belege dafür“, dass – in „der Hochzeit der Pandemie viele Krankenhäuser unter erheblichen Kapazitätsengpässen litten“. Es handelt sich offensichtlich um plumpe Vorwände, um „Multipolar“ als unseriös anzuprangern.

Eines der gewissenhaftesten Alternativmedien

Exakt dieser Vorwurf träfe schon seit Jahren auf sämtliche Mainstreammedien zu, die in eklatantester Weise Propaganda statt Journalismus betreiben – sei es bei Corona, den katastrophalen Folgen der Migrationspolitik oder dem gemeingefährlichen Klimawahn, während „Multipolar“ im Gegensatz dazu erweislich als eines der gewissenhaftesten Alternativmedien gilt.Die LfM verlangt nun, dass „Multipolar“ bis zum 23. September mitteilt, ob die genannten vier Beiträge „angepasst“ und die „verpflichtenden Informationen ergänzt“ wurden. Ansonsten wird gedroht, „zeitnah ein förmliches Verwaltungsverfahren einzuleiten“. „Multipolar“-Mitherausgeber Schreyer wies die Vorwürfe gegenüber „Epoch Times“ vehement zurück. „Alle Artikel, die bei Multipolar erscheinen, durchlaufen einen umfassenden und sehr sorgfältigen redaktionellen Prozess.“ Das sei möglich, weil sein Magazin anders als viele tagesaktuelle Medien nur maximal zwei Artikel pro Woche veröffentliche, so Schreyer.

Die LfM-Kritik an Passagen aus „Multipolar“-Beiträgen bewege sich in seinen Augen „eher auf dem Niveau eines kritischen Leserkommentars, dem bestimmte Sichtweisen nicht passen“. Schreyer wirft die Frage auf: „Wollen wir als Gesellschaft wirklich, dass amtliche Stellen Journalisten inhaltlich beaufsichtigen?“ Er denke, man könne „ohne Übertreibung sagen, dass ein solcher Gedanke in krassem Gegensatz zu Artikel 5 des Grundgesetzes“ stehe, wo es klar heiße, die Pressefreiheit werde gewährleistet.

Medienstaatsvertrag als Hebel für Zensur

Zwar stehe er hinter dem Grundsatz, dass Falschbehauptungen in Medien „moniert werden“ könnten – und sollten, „aber vielleicht nicht gerade von staatlichen oder staatsnahen Stellen, sondern doch bitte von den Lesern selbst, in transparent veröffentlichten Kommentaren, oder auch von anderen Journalisten in konkurrierenden Medien“. Schreyer versicherte, seine Redaktion werde sich von der Ankündigung, möglicherweise einem förmlichen Verwaltungsverfahren ausgesetzt zu werden, „nicht einschüchtern lassen“.

Dabei kann man ihm nur viel Erfolg wünschen. Denn hier handelt es sich um einen weiteren offenkundigen Einschüchterungsversuch gegenüber einem Medium, das von der offiziellen Regierungslinie abgewichen ist. Der Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler warf der LfM vor, anstatt ihrer „wichtigen Aufgabe“ nachzukommen, die Meinungsfreiheit zu schützen, passiere hier das Gegenteil, indem eine Landesmedienanstalt die Meinungsfreiheit angreife. Der Medienexperte Professor Michael Mayen bezeichnete den Paragrafen 19 des Medienstaatsvertrags als Hebel, mit dem die Politik „über die Hintertür“ aus den Landesmedienanstalten „Zensurbehörden“ mache. Zudem sei es ihm ein Rätsel, „wie man bei Interviews, Interpretationen und Meinungsbeiträgen […] irgendwelche journalistischen Standards verletzen“ könne. Doch solche Einwände interessieren Behörden wie die LfM natürlich nicht. Sie handeln im Auftrag des Staates und werden, wie fast all seine Organe, nur noch zur Bekämpfung jeglicher Opposition missbraucht. Die großen Medien schweigen natürlich auch zu diesem Skandal und trommeln lieber weiter in Treue fest für den Staat. (JS)

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Author: Kurschatten
Journalistenwatch

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