VW Abgasskandal: US-Regierung reicht Klage ein
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Wie teuer der Abgasskandal für VW werden könnte, ist jetzt deutlicher geworden. Die US-Regierung hat am 4. Januar Klage gegen Volkswagen eingereicht. Dem Konzern drohen Strafen in Milliarden-Höhe.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Dem Volkswagen -Konzern drohen im Zuge des Abgasskandals in den USA Strafen im zweistelligen Milliarden-Bereich. Insgesamt könnten sich nach Medienberichten die Strafen auf maximal rund 90 Milliarden Dollar summieren. Nachdem bekannt wurde, dass die US-Regierung am 4. Januar die Zivilklage gegen den Volkswagen-Konzern eingereicht hat, brach die VW-Aktie am nächsten Tag ein.
Die Klage richtet sich nicht nur gegen VW, sondern auch gegen die Konzerntöchter Audi und Porsche. Insgesamt soll bei rund 600.000 Dieselfahrzeugen eine Software zur Manipulation der Abgaswerte eingesetzt worden sein.
Der Kurs der VW-Aktie hatte nach Bekanntwerden des Abgasskandals in den USA im September 2015 bereits dramatisch an Wert verloren. In den vergangenen Wochen hatte sich das Papier zwar wieder erholt. Der Kurs vor dem Abgasskandal wurde jedoch nicht wieder erreicht. VW-Aktionäre haben durch den Abgasskandal viel Geld verloren. Welches Strafmaß letztlich auf den Konzern zukommt und wie sich dieses auf den Aktienkurs auswirkt, ist zum jetzigen Zeitpunkt Spekulation. VW-Aktionäre müssen aber mit Verlusten rechnen. Sie haben aber nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Autobauer geltend zu machen. Dazu können sie sich an im Aktienrecht versierte Rechtsanwälte wenden.
Ähnlich wie bei den Sammelklagen in den USA können die Klagen in Deutschland in einem Musterverfahren gebündelt werden. In einem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, werden die Klagen gebündelt und die Ansprüche der Kläger verbindlich geregelt. GRP Rainer Rechtsanwälte bereitet bereits Schadensersatzklagen für VW-Aktionäre vor.
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen Insider-Informationen, die den Kurs der Aktie massiv beeinflussen können, umgehend im Wege einer Ad-hoc-Meldung veröffentlicht werden. Dieser Informationspflicht ist die Volkswagen AG offenbar nicht nachgekommen. Für die Schadensersatzansprüche der Aktionäre rückt dabei die Frage in den Mittelpunkt, zu welchem Zeitpunkt Volkswagen tatsächlich von den Abgasmanipulationen wusste.
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