Fachanwälte unterstützen VW Anleger bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
://http://akh-h.de/news/vw-abgasskandal-schadensersatzansprueche-fuer-betroffene-anleger Der VW Abgasskandal zieht knapp 2 Wochen nach Bekanntwerden immer weitere Kreise. Neben den knapp 2, 8 Millionen betroffenen Fahrzeughaltern muss sich der VW Konzern in naher Zukunft auch auf eine juristische Auseinandersetzung mit einem Teil seiner Aktionäre einstellen. Diese hatten nach Bekanntwerden des Abgasskandals und des hieraus resultierenden Kurseinbruchs fast 40 % Werteinbußen hinnehmen müssen.
Ebenso wie die betroffenen Fahrzeughalter können jedoch auch die Anleger den VW Konzern unter bestimmten weiter unten noch näher erläuterten Voraussetzungen in Regress nehmen.
VW Konzern räumt Manipulationsvorwürfe ein
Gerade einmal 2 Wochen ist es her, dass in der Presse die Manipulationsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Einbau von VW Dieselmotoren in der Öffentlichkeit publik wurden. Der VW Konzern musste in den USA einräumen, mittels eines Computerprogrammes die Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen manipuliert zu haben. Pressemeldungen zufolge hatte die US Umweltbehörde bereits im Mai 2014 den VW Konzern mit den Vorwürfen konfrontiert. In diesem Zusammenhang war dem VW Konzern vorgeworfen worden, die Manipulationssoftware erstmalig Mitte 2008 in einem VW Jetta zur Anwendung gebracht zu haben.
Von dem VW Abgasskandal („Dieselgate“) sind laut Informationen von FAZ Online weltweit bis zu elf Millionen Fahrzeuge betroffen – hiervon allein ca. 2,8 Millionen in Deutschland.
Schadensersatz wegen unterlassener sowie unvollständiger Kapitalmarktinformationen
Anlegern, die seit Juni 2008 Aktien des VW Konzerns erworben und infolge des Kurssturzes einen Verlust in Höhe von EUR 60,- pro gezeichneter Aktie zu verzeichnen haben, könnten vorliegend Schadensersatzansprüche wegen unterlassener sowie unvollständiger Kapitalmarktinformationen zustehen. Diese Schadensersatzansprüche haben dann Aussicht auf Erfolg, sofern der VW Konzern verpflichtet war, im Rahmen der Publikationspflicht die Anleger über die Manipulationen im Rahmen der Abgastests frühzeitig zu informieren. Begründung: Als börsennotiertes Unternehmen obliegt dem VW Konzern die Pflicht, den Anlegern sämtliche kursrelevante Tatsachen unmittelbar nach Bekanntwerden zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung hätte der VW Konzern spätestens nach Kontaktaufnahme durch die US Umweltbehörde im Mai 2014 bzw. gegebenenfalls schon seit dem ersten Einsatz der Manipulationssoftware Mitte 2008 nachkommen müssen.
Was können betroffene VW Anleger jetzt tun?
Anleger, die seit Mitte 2008 VW oder Porsche Wertpapiere (VW Aktien bzw. VW Anleihen, VW Derivate, VW Zertifikate sowie VW Optionsscheine) erworben und Kursverluste erlitten haben, sollten ihre möglichen Schadensersatzansprüche durch eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei überprüfen lassen. Über unser Kontaktformular können sich betroffene Anleger mit uns in Verbindung setzen und sich über deren bestehenden rechtlichen Optionen informieren.
Kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles
Die seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts ausschließlich auf Verbraucherseite tätigte Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann ist Ihr kompetenter Partner bei der Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche. Wir bieten betroffenen VW Anlegern eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles an. Damit haben auch Sie die Möglichkeit, von unseren gut organisierten Anlegernetzwerken und unserer langjährigen Expertise auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmaktrechts zu profitieren.
Im Anschluss werden wir Sie umfassend über die in Ihrem Falle bestehenden rechtlichen Ansprüche informieren und die für die erfolgreiche Durchsetzung ihrer Ansprüche notwendigen Maßnahmen mit Ihnen ausführlich besprechen.
Verfahren nach dem KapMuG
Nach erfolgreicher Prüfung haben die VW Anleger die Möglichkeit, sich einer Klage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuschließen. Das erst vor wenigen Jahren in Kraft getretene KapMuG ermöglicht Musterverfahren wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen, wie beispielsweise in Jahresabschlüssen oder Börsenprospekten. Vorteil des KapMuG Verfahrens ist, dass nicht mehr jeder Anleger individuell Klage erheben muss. Vielmehr können m Rahmen des mindestens von 10 Parteien zu beantragenden KapMuG Verfahrens sämtliche gleichlautende Rechtsfragen einheitlich durch das angerufene Oberlandesgericht mit Bindungswirkung für sämtliche Kläger entschieden werden.
Unterstützung für Rechtsschutz versicherte VW Anleger
Betroffene VW Anleger, die über eine allgemeine Familien – oder Vertragsrechtsschutzversicherung verfügen, haben die Möglichkeit, neben der Prüfung ihrer Schadensersatzansprüche auch die für den Laien oftmals undurchsichtige Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung durch unsere Kanzlei vornehmen zu lassen. Hierbei übernehmen wir den gesamten außergerichtlichen Schriftverkehr für Sie.
Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Georgios Aslanidis
Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht – seit 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers
Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich unsere Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Kapitalanlagerecht und Bankenrecht spezialisiert. Wir haben an zahlreichen positiven obergerichtliche Urteilen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerecht und Bankenrecht mitgewirkt. Eine Vielzahl aktueller Urteile konnten wir aufgrund der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegenüber Banken und Sparkassen hinsichtlich verschwiegener Kickbacks/Provisionen erstreiten. Diese Urteile haben dazu geführt, dass uns viele Gegner bereits außergerichtlich Vergleiche anbieten und wir so zeitnah zufriedenstellende Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen können. Wir vertreten seit nunmehr 20 Jahren geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet und sind ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Unsere Kanzlei organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen zu diversen Kapitalanlagen und klärt Kapitalanleger über ihre Rechte als Verbraucher auf.
Kontakt
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
Andreas Frank
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