In ihrer totalen Unterwerfung hatte die Staatlichen Regelschule „Christian Gotthilf Salzmann“ im thüringischen Sömmerda eine Kleiderordnung erlassen und unter anderem bauchfreie Bekleidung verboten. Nach massiven Protest hat die devote Schulleitung das Verbot wieder zurückgenommen.
„Wir dürfen keine Schultern mehr zeigen, kein bauchfrei, keine kurzen Hosen, kein Ausschnitt, nicht mal ein kleiner, nichts”, so die Klagen von Schülerinnen der Staatlichen Regelschule „Christian Gotthilf Salzmann“, an dessen Eingang stolz das “Schule ohne Rassismus”-Schild prangt. Der Grund für die Beschwerde: Benannte Schule hat eine Bekleidungsverordnung erlassen. Ab sofort sollen Schülerinnen und Schüler von der Schulterhöhe bis zur Mitte der Oberschenkel bedeckt sein, hieß es dort unter anderem.
Die übereifrige Schulleiterin Antje Koch beteuert, dass das Verbot keine religiösen Hintergründe habe. Die Schule möchte „so ihrer Aufgabe des Kinderschutzes gerecht werden“. Noch dünner die Begründung, dass Schüler und Eltern sich an die Sozialarbeiterin der Schule gewandt hätten: „Aufgrund ihrer Bekleidung sahen sie sich massivem Mobbing ausgesetzt. Ein Thema, was uns schon länger beschäftigt und uns jetzt zum Handeln veranlasst hat.“
Große Proteste gegen das Verbot seien bislang ausgeblieben, so die Rektorin gegenüber der Bildzeitung noch am Dienstag.
Keinen Tag und massenhafter Proteste in den sozialen Medien – und mutmaßlich auch aus der Elternschaft – später rudert die übergriffige Frau Direktorin zurück und teilt auf der Schulhomepage mit, dass ihre Kleiderordnung am Donnerstag, den 08.08.2024 wieder aufgehoben seien.
Bereits im vergangenen Jahr sorgte eine Realschule im bayerischen Ebersberg für Aufsehen, als sie ihren Schülern ähnlich rigorose Bekleidungsvorschriften aufzwang. Schulleiter Markus Schmidl hatte zumindest indirekt den Grund für die Unterwerfung genannt: An der Schule würden Menschen mit Migrationshintergrund unterrichtet, und es gebe Lehrer aus dem Ausland. Man müsse “auf alle Kulturen Rücksicht” nehmen, so sein Beitrag zu dieser klassischen Integrationsverhinderung nach deutschem Musterbeispiel. „Anstößige Kleidung“ sei zudem schon seit 2007 verboten gewesen. Hatte man damals noch andere, weiter gefasste Vorstellungen davon, was als anstößig galt orientiert man sich heute an den importierten Kriterien aus dem 7. Jahrhundert, importiert aus rückständigen, frauenverachtenden Gesellschaften, deren Vertreter in Heeresstärke in dieses Land gelockt werden.
(SB)
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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch