• 19. Oktober 2024

Unabschiebbarer Eritreer hat schon wieder zugestochen

ByJörg

Okt 19, 2024
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Nur vier Monate nach seiner Haftentlassung hat Mr. Unabschiebbar, der 29-jährige Eritreer Khalid O. erneut einem Mann ein Messer in den Leib gerammt. Angeblich kann O. nicht abgeschoben werden.

Wie die Polizei berichtet, soll der 29-jährige Eritreer Khalid O. in seiner Dresdner Wohnung – mutmaßlich vom deutschen Steuerzahler durchfinanziert – einen Libyer niedergestochen haben. Das Opfer erlitt nach Bild-Informationen schwere Rückenverletzungen, wurde in eine Klinik eingeliefert. Angeblich soll es um Drogen gegangen sein. Der Ermittlungsrichter habe einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erlassen, so die Oberstaatsanwaltschaft.

Durch diese erneute Messermetzelei hat der Eritreer, der auf Angela Merkels Einladung 2015 in Deutschland anlandete, keine Zeit verplempert. Erst am 11. Juni 2024 war er aus der Haft entlassen worden. Dort saß er vier Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Khalid O. hatte drei Migranten – ebenfalls in Dresden – attackiert. Einem rammte er sein Messer in Bauch und Brust, dem anderen wollte er in den Hals stechen, der Dritte sprang vor Angst aus dem Fenster, wurde schwer verletzt. Bereits sechs Tage nach seiner Haftentlassung randalierte der Eritreer (kam in der Flüchtlingswelle 2015 nach Deutschland) in einem Polizeirevier. Dann schlug er eine Bahn-Mitarbeiterin, die ihn beim Schwarzfahren erwischte. Als die Polizei ihn später festnahm, hatte er wieder ein Küchenmesser in der Hosentasche.

Bei seiner, durch Steuergeld finanzierten Inhaftierung fiel O. als Problem-Häftling auf. Wie die Bild berichtet, bespuckte und bepöbelte der Herr Afrikaner Justiz-Mitarbeiter, griff Mitgefangene an, wollte sich mit bloßen Händen unter dem Sicherheitszaun durchgraben.

Die Erklärung, warum dieser brutale Kriminelle sich immer noch im Land befindet, geht so: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat den Schutzstatus von Khalid O. widerrufen, gleichzeitig jedoch ein Abschiebeverbot verhängt, da er – mutmaßlich wurde er hierbei von irgendeiner Flüchtlings-NGO unterstützt – gegen die Entscheidung geklagt hat. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird er nun irrer Weise offiziell geduldet und kann daher nicht in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam genommen werden. Die zuständige Landesdirektion Sachsen hat bislang keine Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens veröffentlicht.

Noch irrer: Selbst wenn Khalid O. vor Gericht verliert, könnte er in Deutschland bleiben, da ihm die erforderlichen Reisedokumente fehlen. Die Landesdirektion bestätigte, dass er über keine Papiere verfügt, die für eine Abschiebung notwendig wären.

(SB)

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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch

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