Was bedeuten die Prüfungsergebnisse für die Travel24 Anleger?
Noch mehr schlechte Nachrichten für den Leipziger Online-Reisehändler Travel24.com AG. Wie das Managermagazin am 17.12.2015 berichtete, hat der Aufsichtsratsvorsitzende Daniel Kirchhof eine interne Untersuchung der Mittelverwendung des Online-Reisebüros im Zusammenhang mit der im Jahr 2012 begebenen Mittelstandsanleihe veranlasst. Nach dem Bericht des Managermagazins sind die Ergebnisse alles andere als erfreulich. Unmittelbar vor Bekanntwerden des Ergebnisses der Gutachten hat Travel24 mitgeteilt, dass Kirchhoff zum Jahresende den Aufsichtsratsvorsitz niederlegt.
Untersuchungsergebnisse: Geldflüsse – Prospekt – Wertpapierprospekt – neue Fragen zum Hotelkonzept
Das Managermagazin berichtet über drei unterschiedliche Untersuchungen. So soll die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG die Geldflüsse erforscht haben, der Kapitalmarktexperte Daniel Blazek den Prospekt überprüft haben und der Strafrechtsprofessor Bernhard Kretschmer von der Justus-Liebig-Universität Gießen den Wertpapierprospekt überprüft haben. Nach dem Bericht des Managermagazins kam der Strafrechtler zu dem Schluss, es lägen Anhaltspunkte für einen Kapitalanlagebetrug vor. Insbesondere ging es dabei um die Zahlung der Travel24 AG für ein Hotelkonzept i. H. v. 950.000,00 EUR und die Kosten für die Marke Travel24 und die entsprechenden Internet-Domains, die bei Auflage des Wertpapierprospektes nicht bei der Travel24 AG lagen.
Zusammenhänge: Travel24.com AG – Marke Travel24 – Unister Holding GmbH – Budget-Design-Hotels
Der Berliner Spezialist für Kapitalanlagen Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke hat den Emissionsprospekt geprüft und teilt mit:
Tatsächlich ist im Wertpapierprospekt keine Rede davon, dass ein Hotelkonzept erst einmal gekauft werden müsse und dies auch noch für 950.000,00 EUR. Vielmehr erweckt der Prospekt den Eindruck, dass das Hotelkonzept bereits bei der Travel24.com AG vorhanden sei und, wörtlich, die Konzeptionsphase für Hotels im Budget-Design-Segment zwischenzeitlich abgeschlossen sei. Dass die Marke Travel24 nicht von der Travel24.com AG gehalten wird, sondern von der Muttergesellschaft Unister Holding GmbH, ist dem Prospekt zwar zu entnehmen, es gibt aber keinerlei Hinweise darauf, dass die Domainlizenzen und die Marketingnutzung erst für über 3 Mio. Euro gekauft werden sollen. Vielmehr wird im Prospekt mitgeteilt, dass eine monatliche Nutzungsgebühr von lediglich 10.000,00 EUR ab 01.01.2012 sowohl für die Domains als auch für die Marke gezahlt werden sollen. Tatsächlich ist auf der Basis des Emissionsprospektes die Travel24.com-Anleihe bis Freitag, 14.09.2012, ausgegeben worden. Bereits am darauffolgenden Montag, den 17.09.2012, wurden die Domains Travel24.com und Travel24.de und die dazugehörende Marke Travel24 für insgesamt 3,268 Mio. von der Unister Holding GmbH zurückgekauft. Zeitgleich wurde auch das Gesamtkonzept für die Budget-Design-Hotels für 950.000,00 EUR erworben. So zumindest steht es im Geschäftsbericht der Travel24.com AG für das Jahr 2012, erstellt im Sommer 2013.
„Dieser zeitliche Zusammenhang legt unserer Meinung nach den Verdacht nahe, das der Gutachter Belege dafür gefunden hat, dass der Kauf der Domains und der Hotel-Konzeption bereits vor Vertrieb der Anlage beschlossen war und die entsprechenden Verträge bereits ausgehandelt waren. Dann aber wäre eine Darstellung dieser Verträge im Prospekt unserer Meinung nach tatsächlich erforderlich gewesen“, meint der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Zum Anlegerschutz und um den weiteren Entwicklungen nicht nur hinterher zu jagen, ist allen betroffenen Travel24-Anlegern empfohlen, spezialisierten und fachkompetenten anwaltlichen Rat zu suchen. Die Erfahrungen der Röhlke Rechtsanwälte haben in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen bewiesen, dass bei derartigen Entwicklungen ein Anlegerskandal drohen kann.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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