Wie erklärt man Opfern, dass ihre Qualen nicht gereicht haben, um den Täter hinter Gitter zu bringen – wenn das Gericht ihn laufen lässt wie einen unliebsamen Gast? In München flieht der Iraker Khaki S. (33) noch vor seiner Verurteilung. Obwohl die Staatsanwaltschaft sechs Jahre forderte – und Richter Nikolaus Lantz sich in seinem Urteil immerhin noch zu viereinhalb Jahren Freiheitsentzug durchringen konnte.
Der Ablauf wirkt grotesk: Khaki S. saß seit März 2025 auf der Anklagebank, weil der 2019 eine Airbnb-Gästin im Schlaf und 2021 ein Tinder-Date vergewaltigt hat. Die Verhandlung zog sich bis Mitte Mai. Obwohl es um zwei schwerwiegende Sexualdelikte ging und der Angeklagte bereits mehrfach widersprüchliche Angaben gemacht hatte, musste Khaki S. nie hinter Gitter, blieb bis zuletzt auf freiem Fuß.
Warum?
Weil es in Deutschland fast schon Gewohnheitsrecht geworden ist, mit Kinderschändern und Vergewaltigern milde umzugehen – jedenfalls dann, wenn sie die „richtige“ Herkunft mitbringen? Während Regierungskritiker wie Michael Ballweg oder Ärzte, die ihren Patienten mutig gegen die Nötigung durch den übergriffigen Corona-Staat halfen, hinter Gittern schmorten.
Dafür und für die Verfolgung von politisch unliebsamen Posts im Internet hat unsere Justiz Ressourcen. An denen fehlt es den Hütern des Gesetzes, die immer öfter agieren wie ein verlängerter Arm der Regierung, hingegen in Fällen wie dem des Irakers: „Die Ermittlungen dauerten Jahre – wegen der Corona-Pandemie und offenbar mangelhafter Technik, um Videovernehmungen einer der Geschädigten durchzuführen“, wie die „Bild“ schreibt.
Unser Staat setzt Prioritäten.
Unwillkürlich muss man an den Fall der Gruppenvergewaltigung in Hamburg denken, wo einer der Täter ebenfalls keinen einzigen Tag hinter Gitter kam – dafür aber eine Frau zu Arrest verurteilt wurde, die ihn im Internet beschimpft hat (siehe hier).
Die Staatsanwaltschaft beantragte für den Iraker gegen Ende des Prozesses, also viele Jahre (!) nach den Taten, schließlich einen Haftbefehl, wollte ihn direkt von der Anklagebank weg festnehmen lassen – das Gericht entsprach dem zwar formal, setzte den frisch erlassenen Haftbefehl jedoch umgehend außer Vollzug. Khaki S. musste lediglich seinen Pass abgeben und sich regelmäßig melden. Wenige Tage später war er verschwunden.
Die Urteilsverkündung erfolgt wenige Tage später in Abwesenheit. Der Mann ist untergetaucht, die Polizei fahndet nun nach ihm. Das Strafmaß ist zwar überaus milde – aber immerhin nicht so skandalös niedrig wie in vielen anderen Fällen. Für das Opfer ist das Resultat dennoch ein zweiter Albtraum. Und es ist ein Justizskandal.
Ein Richter, der einem Vergewaltiger Hand in Hand mit einer überforderten, nicht hinterher kommenden Justiz die Flucht ermöglicht, verletzt mehr als nur die Rechtsordnung – er verhöhnt das Vertrauen der Opfer. Wenn der Rechtsstaat signalisiert: Wer sich in Deutschland an Frauen vergeht, darf auf Nachsicht hoffen, und darauf, nicht ins Gefängnis zu müssen, entsteht ein verheerendes Signal. Besonders für Täter aus Kulturkreisen, in denen sexuelle Gewalt kaum geächtet wird. Und für eine Gesellschaft, die sich fragt: Schützt die Justiz noch die Schwachen – oder vor allem die, die sich dem Zugriff entziehen?
Wer glaubt, es handele sich um einen Einzelfall, irrt. Bereits mehrfach berichteten Medien über noch viel mildere Urteile – selbst bei Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch. Die folgende Liste zeigt dokumentierte Urteile, bei denen Täter trotz schwerer Delikte mit Bewährungsstrafen davonkamen – und das, obwohl sie nur Fälle bis zum Jahr 2020 umfasst:
Die Südwestpresse schrieb am 14. August 2020: „Urteil im Fall der Vergewaltigung einer 15-Jährigen. Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung für Mann aus dem Ermstal.“
Die NOZ schrieb am 8. Oktober 2020: „HATTE DER TÄTER EIN „BLACKOUT? Bewährungsstrafe für Lingener nach Vergewaltigung.“
NWZ-Online berichtete am 27. Juni 2020: „Jugendstrafe auf Bewährung nach Vergewaltigung .“
Die NRZ schrieb am 23. September 2020: „Ein Duisburger (46) hat in seinem Kiosk in Neumühl eine 16-jährige Praktikantin vergewaltigt. Dafür gab es nur eine Bewährungsstrafe.“
Die Ostsee-Zeitung vermeldete am 25. Mai 2020: „Nach Vergewaltigung einer 13-Jährigen: Rostocker zu zwei Jahren Bewährung verurteilt.“
OVB-Online vermeldete am 21.5.2020: „17-Jährige vergewaltigt – trotzdem Bewährung für den Täter.“
Die Volksstimme schrieb am 20. August 2020: „Mindeststrafe für Vergewaltiger — Das Amtsgericht Haldensleben hat einen 38-Jährigen wegen Vergewaltigung verurteilt. Er erhielt zwei Jahre auf Bewährung.“
Am 12. Januar 2020 berichtete die Fuldaer Zeitung: „Wegen schweren Missbrauchs von Kindern in drei Fällen ist ein 19-Jähriger aus Steinau am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Gelnhausen zu einer Strafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.“ Interessant ist, wie die Überschrift das Thema verschleiert: „Bewährungsstrafe für 19-Jährigen – Fahrdienst vergisst, Angeklagten abzuholen.“
Im Dezember 2019 berichtete RBB: Ein „früherer Berliner Youtube-Kanal-Betreiber Junus W. ist am Freitag in Berlin zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zwei Mal hatte er eine Jugendliche missbraucht.“ Im Dezember berichtete der Bayerische Rundfunk: „Ein Konditormeister aus Nürnberg ist von der Jugendkammer am Nürnberger Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der 33-Jährige hatte Auszubildende mehrfach sexuell belästigt und vergewaltigt.“
Im November 2019 berichtete der „Zollern Alb Kurier“: „Vor dem Albstädter Amtsgericht wurde ein Mann wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt.“ Laut Richterin war der Mann, „in der Vergangenheit zwei Mal wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilt worden.“
Im November 2019 berichtete PZ-News: „Wegen ,Augenblicksversagen´ ist ein 69-jähriger Kroate vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte hatte den Tatvorwurf von sexuellem Missbrauch in zwei Fällen gegen eine Minderjährige eingeräumt.“
Im November 2019 berichtete der SWR: „Ein 57-jähriger Mann hat nach Auffassung des Amtsgerichts Albstadt ein Mädchen unsittlich angefasst. Der vorbestrafte Mann weigert sich, das deutsche Rechtssystem anzuerkennen. Die Anklage lautete auf sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen. Dafür wurde der Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt.“
Im September 2019 berichtete der NDR: „Vor dem Landgericht Schwerin ist ein 47-jähriger Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er soll ein minderjähriges Mädchen mehrfach missbraucht haben“, „Die Taten liegen über 15 Jahre zurück…Er gestand auch, die Taten gefilmt und auf seinem Handy gespeichert zu haben.“
Ebenfalls im September 2019 berichtete die Süddeutsche Zeitung: „Weil er die Tochter von Freunden missbraucht hat, ist ein 55-Jähriger vom Landgericht Lüneburg zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden…. Verurteilt wurde er laut Sprecher wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen, einmal in Tateinheit mit Vergewaltigung. In fünf Fällen wurde er des einfachen sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden.“
Die Lübecker Nachrichten berichteten im Juli 2019: „Ein Polizist, der in seiner Freizeit eine Fußball-Mädchenmannschaft in Neustadt betreut hat, ist wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-Jährigen verurteilt worden. Der Beamte wurde vom Dienst enthoben und auf einen anderen Posten versetzt. Der 43-Jährige erhielt sechs Monate Haft auf Bewährung und muss eine Geldstrafe von 3000 Euro bezahlen.“
Der Westfälische Anzeiger berichtete im Februar 2019: „Ein 72-Jähriger aus Bergkamen musste sich vor dem Amtsgericht Unna wegen sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Bergkamenerin verantworten….Der Bergkamener erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.“ Obwohl die Eltern ihm gerichtlich die Annäherung an ihre lernbehinderte Tochter verboten hatten, suchte sie der 72-Jährige in der Schule auf und nahm im Keller sexuelle Handlungen an ihr vor, gegen die sie sich nicht wehren konnte.“
Die Mainpost schrieb im Januar 2020: „Dass sie erst elf Jahre alt war, wusste er. Das teilte ihm die Schülerin schon wenige Minuten nach Chatbeginn über den Online-Nachrichtendienst „WhatsApp“ mit. Auch dass Nacktbilder einer Minderjährigen kinderpornografische Schriften sind, war dem gelernten Maler und Lackierer klar. Dennoch forderte der damals 22-Jährige aus dem Landkreis Schweinfurt Nacktfotos von dem Kind – und bekam sie auch. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften verurteilt ihn das Amtsgericht Schweinfurt nun zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten.“
Ebenfalls im Januar 2020 berichtete der Südkurier: Ein 23-Jähriger aus dem westlichen Landkreis Waldshut wurde gestern vor dem Amtsgericht Bad Säckingen zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten und drei Wochen wegen schwerem sexuellen Missbrauch verurteilt.“
Die Märkische Oder-Zeitung berichtete im Dezember 2017: „Vor dem Landgericht Neuruppin ist am Dienstag ein 20-jähriger Wittstocker verurteilt worden, weil er ein zwölfjähriges Mädchen sexuell missbraucht hat. Der junge Mann zeigte sich geständig, nachdem vereinbart worden war, dass er in diesem Fall nicht gleich ins Gefängnis muss.“
Die Peiner Allgemeine berichtete im März 2017: „Wegen des Verdachts der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen an seiner damaligen minderjährigen Nichte musste sich am Montag ein 59-Jähriger vor dem Hildesheimer Landgericht verantworten. Der einschlägig vorbestrafte Berufskraftfahrer gestand die Taten gleich zum Prozessbeginn. Das Urteil lautete schließlich zwei Jahre Haft, die auf drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.“
Wenn ein Mann ein Kind vergewaltigt und trotzdem nicht inhaftiert wird – was genau müsste dann eigentlich noch passieren, damit unsere Justiz ihre Schutzfunktion ernst nimmt?
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