Dass die Terroristen, die diese Woche deutsche Flughäfen blockierten, trotz lebensgefährlicher Eingriffe in den Luftraum, Nötigung von zehn tausenden Flugpassagieren und einem angerichteten Millionenschaden noch nicht einmal in Untersuchungshaft mussten, mag nur noch den verwunden, der in diesem Land wirklich noch an einen Ideologie freien und intakten Rechtsstaat glaubt. Dass dieser längst der Vergangenheit angehört, beweisen zunehmend ideologisch gleichgeschaltete Staatsanwälte und Richter, die die Rechtsordnung im Interesse “achtbarer Motive” oder moralisch für richtig befundener, selbstangemaßter Apologien vom “übergesetzlichen Notstand”, der zu angeblichen “Verzweiflungsakten” und notwendigen “Wachrüttlungsaktionen” umgedichtete Straftaten gerne mal unter den Teppich kehren uns so die Rechtspflege gesinnungsmäßig aushebeln.
Auf diese Weise wird nicht nur jede Abschreckungswirkung und Generalprävention durch die Justiz abgeschafft; im Gegenteil fühlen sich die Aktivisten des Linksstaats zunehmend ermächtigt und legitimiert, alle Regeln des Zusammenlebens mit Füßen zu treten. Gerade die Klimakriminellen kommen mit allem durch. Und selbst wenn sich einmal ein Richter findet, der noch bereit ist, halbwegs couragiert Recht zu sprechen, dann macht sich eben die Staatsanwaltschaft zum Fürsprecher der Verurteilten.
Wiederholungstäterin vor Gericht
So aktuell gerade im Fall der 32-jährigen Klima-Radikalen Mirjam Meyer von der (aller-)”letzten Generation”: Weil sie binnen sechs Monaten allein an 11 Straßenblockaden teilgenommen hatte, sich siebenmal festgeklebt hatte und außerdem eine Gucci-Filiale und das Bundesverkehrsministerium mit Farbe beschmiert hatte, stand die Wiederholungstäterin in Berlin vor Gericht. Dort erhielt sie in einem seltenen Urteil immerhin ein Jahr und vier Monate Gefängnis; natürlich kein “Knallhart-Urteil”, wie “Bild” schrieb, aber in diesem Land muss man jegliche Strafmaßnahme ja schon als kleines Wunder preisen.
Doch selbst diese Bagatellstrafe war der Staatsanwaltschaft zu hoch – weshalb nicht nur Meyers Anwalt Berufung einlegt – sondern auch die Anklagebehörde; nicht jedoch, um eine höhere Bestrafung zu fordern, sondern offenbar, weil ihr das Urteil ebenfalls zu hart war. Denn sie hatte eigentlich nur eine Geldstrafe von 270 Tagessätze à 15 Euro gefordert. Und das, obwohl bei der Klima-Täterin natürlich jede Einsicht fehlte: Schon während der Urteilsverkündung war sie fluchend aus dem Saal gestürmt, und postete unmittelbar danach ein Video, indem sie sich als Märtyrerin inszenierte und über ihre ach so ungerechte Strafe jammerte. “Nun muss das Verfahren noch einmal vor dem Landgericht ausgerollt werden”, so “Bild” – und die Chancen stehen gut, dass sie dort auf einen verständnisvollen linksgrünen Gesinnungskomplizen in Robe treffen wird, der vom Richterpult aus ihre Vergehen beiseite wischt und allenfalls mit einer absoluten Witzstrafe quittiert. Alles für die Narrenfreiheit. (TPL)
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Author: Kurschatten