Steuerhinterziehung: Selbstanzeige stellen, bevor ein Sperrgrund vorliegt
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Solange kein Sperrgrund vorliegt, können Steuersünder mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren. Dazu muss sie u.a. vor Entdeckung der Steuerhinterziehung gestellt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Luft für Steuerhinterzieher wird immer dünner. Durch verschiedene Maßnahmen wie z.B. den automatischen Informationsaustausch von Bankdaten wird der internationale Kampf gegen Steuerhinterziehung forciert. Allerdings können Steuersünder nach wie vor mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren. Dafür darf allerdings kein Sperrgrund für eine Selbstanzeige vorliegen.
Eine Selbstanzeige führt dann nicht zur Straffreiheit, wenn ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder Ermittlung einer Steuerstraftat erschienen ist, dem Steuersünder die Einleitung eines Verfahrens bekannt ist oder die Steuerhinterziehung zum Zeitpunkt der Selbstanzeige bereits ganz oder zumindest teilweise entdeckt war und der Täter dies wusste bzw. damit rechnen musste.
Damit diese Sperrgründe nicht eintreten, sollte eine Selbstanzeige rechtzeitig verfasst werden. Angesichts der steigenden Entdeckungsgefahr, sollte damit nicht mehr lange gewartet werden. Allerdings muss die Selbstanzeige nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch weitere Anforderungen erfüllen, damit sie wirken kann. Vor allem muss sie vollständig und fehlerfrei sein. Spätere Korrekturen an der Selbstanzeige sind nicht möglich. Daher sollte sie sehr gründlich vorbereitet werden.
Für den Laien sind die hohen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu bewältigen. Darum sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige nicht wirkt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können die Besonderheiten eines jeden Falls erfassen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie wirkt.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro kann die Steuerhinterziehung bei einer erfolgreichen Selbstanzeige komplett straffrei bleiben. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die zusammen mit den Steuerschulden und den Zinsen gezahlt werden müssen. Nach der Zahlung ist eine weitere Strafverfolgung vom Tisch.
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