• 26. November 2024

Steuerhinterziehung melden: Setzen Sie auf die Unterstützung vom Fachanwalt!

ByPressemitteilungen

Aug 26, 2019

Steuerhinterziehung melden: Setzen Sie auf die Unterstützung vom Fachanwalt!

Wollen auch Sie eine Steuerhinterziehung melden? Rufen Sie uns an unter 03328 – 3366-581. (Bildquelle: © designer491 / panthermedia.net)

Ein nicht alltägliches und im Rahmen einer Verteidigung in Steuerstrafsachen wenig relevantes, allerding immer wieder auftretendes Problem, ist der Umgang mit erlangten Kenntnissen von steuerlichen Unregelmäßigkeiten. Wenn Sie eine Steuerhinterziehung melden, ist das grundsätzlich erst einmal keine Schnüffelei oder Denunziation – das muss Ihnen von Anfang an klar sein.

Sie fragen sich vielleicht: Sollte man diese Kenntnisse für sich behalten oder zur Anzeige bringen?

Das Verkürzen oder Vermeiden von Steuern ist ein Vergehen gegen die Allgemeinheit, denn es entzieht dem Staat erhebliche Teile der Steuereinnahmen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und anderen Bereichen dringend benötigt.

Auch die Befürchtung, sich der Rache des Angezeigten auszusetzen oder selbst in den Fokus der Steuerbehörden zu geraten, ist kein wirkliches Argument gegen das Melden einer Steuerhinterziehung. Wer Befürchtungen dieser Art hegt, kann seine Meldung auch anonym abgeben.

1. Das Strafmaß hängt vom Hinterziehungsbetrag ab

Die Strafen bei Steuerhinterziehung sind gestalten sich nach hiesigen Erfahrungen wie folgt:

– Bis 50.000 Euro werden regelmäßig neben der Nachzahlung der hinterzogenen Steuern, eine Geldstrafe und zusätzlich sechs Prozent Hinterziehungszinsen fällig.
– Ab 50.000 Euro droht neben einer möglichen Geldstrafe eine Freiheitsstrafe,
– Ab 100.000 Euro können Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden, welche allerdings im Normalfall regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt werden. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren betragen.
– Ab einer Million Euro werden Freiheitsstrafen grundsätzlich nur noch ohne Bewährung verhängt.

2. Anzeige gegen sich selbst

Haben Sie selbst Steuern hinterzogen oder einen entsprechenden Versuch unternommen, können Sie die strafrechtlichen Konsequenzen durch eine Selbstanzeige entweder komplett verhindern, zumindest jedoch deutlich abmildern. Bei einer Hinterziehungssumme bis maximal 25.000 Euro können Sie durch die Selbstanzeige eine Bestrafung vermeiden.
Bei höheren Summen lässt sich eine Verurteilung durch Zahlung eines Zusatzbetrags vermeiden, also auch in diesem Fall lohnt sich die Einschaltung eines auf dem Bereich des Steuerstrafrechts versierten Rechtsbeistands.

In jedem Fall gilt aber: Eine Selbstanzeige hat nur dann strafmindernde oder strafverhindernde Wirkung, wenn die Hinterziehung dem Finanzamt bis zum Zeitpunkt der Selbstanzeige noch nicht bekannt war. Darum lautet der Rat: lieber früher als später.

3. Anzeige gegen andere

Wenn Sie die Steuerhinterziehung einer dritten Person oder aus einem Unternehmensbereich heraus melden, übernehmen Sie in bestimmten Bereichen Mitverantwortung für den Vorgang. Von Ihnen als meldende Person wird ein gewisses Maß an Sorgfalt in dem Sinne erwartet, dass Tatsachen nur so dargestellt werden, wie sie tatsächlich bekannt geworden sind, substanzlose Vermutungen vermieden oder zumindest als solche klar deklariert werden. Hinweise auf bestehende Beweislagen wären hilfreich.

Um sich nicht dem Risiko einer ungerechtfertigten Anzeige auszusetzen, sollten Sie sich zunächst einige Gedanken darüber machen, woran eine Steuerhinterziehung erkennbar wird und was typische Merkmale dafür sind. Hier einige Beispiele:

– Der Lebenswandel und die bekannten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Verdächtigten sind nicht in Übereinstimmung zu bringen.
– Der Verdächtigte deklariert private Aufwendungen als betriebliche Ausgaben.
– Betriebliche Funktionen werden durch Dritte tatsächlich ausgeführt (Strohleute).
– Sie haben Kenntnis von Scheingeschäften, Schenkungen und Geldverschiebungen.
– Sie haben Kenntnis von Schwarzarbeit.

4. Persönliche und anonyme Meldungen sind gleichgestellt

Wenn Sie persönliche Nachteile befürchten, weil Sie eine Steuerhinterziehung melden, können Sie die Anzeige auch anonym erstatten. Dieses Recht steht jedem Bürger zu. In beiden Fällen gilt allerdings: Die Anzeige einer Steuerhinterziehung muss verantwortungsbewusst und sorgfältig erfolgen.

Wenn Sie eine Steuerhinterziehung melden, genügt es nicht, einen Namen zu nennen und die Behauptung der Hinterziehung unkommentiert im Raum stehen zu lassen. Diese Elemente muss Ihre Meldung mindestens enthalten, um die Steuerbehörde zu Ermittlungen zu veranlassen:

– Name und Adresse des oder der Verdächtigten
– Art der Hinterziehung (fingierte Rechnungen, Schwarzarbeit, etc.)
– Zeitraum der Hinterziehung
– Unterlagen mit Beweiskraft oder Zeugen.
– Wenn möglich, Unterlagen, die den Vorwurf belegen

5. Steuerhinterziehung melden: So gehen Sie vor

Wenn Sie das Material, das die vermutete Steuerhinterziehung belegt, zusammengestellt haben, gilt es, die richtige Steuerbehörde ausfindig zu machen, die für den Vorgang zuständig ist. In der Regel hilft am schnellsten eine Suchmaschinenanfrage dieser Art: „Steuerfahndungsstelle [Stadt]“, wobei Sie für den Platzhalter [Stadt] den Ort einfügen, an dem sich der Verdächtigte beziehungsweise das Unternehmen befindet.

Unter der gefundenen Internetadresse finden Sie die Kontaktdaten der zuständigen Abteilung und vielfach auch ein Formular zum Download, das Sie für Ihre Meldung verwenden können. In manchen Bundesländern steht auch ein Onlineformular zur Verfügung. Sie müssen allerdings kein Formular verwenden – auch ein formloses Schreiben wird anerkannt, wenn ihm die erforderlichen Unterlagen und Informationen beiliegen.

Wollen Sie diese Recherchen nicht führen wollen oder können, reicht in jedem Fall die Information an „irgendein“ Finanzamt oder jede sonstige zur Annahme von Anzeigen zuständige Stelle, diese werden die Informationen weiterleiten.

6. Falschmeldungen können fatale Auswirkungen haben

Besonders bei anonymen Meldungen besteht vereinzelt die Versuchung, auf diesem Weg persönliche Rache zu üben. Die Anzeige ohne begründeten Anlass oder sogar gegen besseres Wissen erscheint aus dem Schutz der Anonymität heraus als risikolose Angelegenheit. Dennoch ist die Aufdeckung der Falschmeldung nicht ausgeschlossen – es kann immer vorkommen, das bestimmte Indizien auf den Falschmelder weisen.

Abgesehen vom moralischen Aspekt kann sich eine derartige Handlung auch zu einem verhängnisvollen Eigentor entwickeln, denn Falschmeldungen verursachen hohe Kosten und können bei ihrer Aufdeckung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

7. Wie kann der Rechtsanwalt helfen?

Insbesondere, wenn Sie aus persönlichen Gründen auf Anonymität Wert legen, kann Sie die Beratung oder Vertretung durch den Rechtsanwalt davor schützen, eben diese Anonymität durch Fehler selbst zu gefährden. Auch kann es geschehen, dass Ihre zwar aufrichtig gemeinte aber dennoch unzutreffende Meldung zu Schäden beim Verdächtigten und in der Folge auch bei Ihnen führen kann.

Um solchen schwer vorhersehbaren Risiken wirksam entgegenzuwirken, kann sich die Betreuung durch einen Rechtsanwalt durchaus lohnen. Bei Selbstanzeigen ist die anwaltschaftliche Begleitung unbedingt anzuraten.

Fazit

Das Melden einer Steuerhinterziehung ist eine nützliche Maßnahme, um dem Gemeinwesen entzogene Steuereinnahmen wieder zugänglich zu machen. Dabei kommt es vor allem auf die nötige Sorgfalt bei der Zusammenstellung der zugehörigen Informationen und Unterlagen an.

Ein wirksames Mittel als Vorsorge gegen eventuelle persönliche Nachteile ist die Möglichkeit, die Meldung anonym abzugeben.
Mutwillige Falschmeldungen zum Zweck der persönlichen Rache können zu schweren persönlichen Konsequenzen bis hin zur Strafverfolgung gegen den Falschmelder führen. Setzen Sie daher auf die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht.

Quelle: https://www.frankfromm.de/steuerhinterziehung-melden/

Rechtsanwalt Frank Fromm
Hollandweg 22
14513 Teltow

Telefon: 03328 – 3366-581
Fax: 03328 – 3366-582

E-Mail: [email protected]
Web: https://www.frankfromm.de

Unsere Öffnungszeiten:
Mo. – Do.: 08:30 – 17:30 Uhr
Fr.: 09:00 – 15:30 Uhr

Es gibt wohl kaum ein Rechtsgebiet, bei dem soviel auf dem Spiel steht, wie das Steuerstrafrecht. Wem ein Ermittlungsverfahren oder gar ein Strafverfahren ins Haus steht, der hat viel zu verlieren. Die gute Nachricht ist: Wer rechtzeitig das Problem in die Hand nimmt, kann das Unheil abwenden. Die Rede ist von der strafbefreienden Selbstanzeige.

Die Kunst dabei ist es, eine selbstbefreiende Strafanzeige richtig zu stellen. Hierbei sind nicht nur der Zeitpunkt, sondern auch die Art und Weise, wie die Anzeige gestellt wird, ausschlaggebend.

Als Fachanwalt für Steuerrecht und ausgebildeter Steuerfachgehilfe verteidige ich schon seit mehr als 12 Jahren erfolgreich Mandanten in Ermittlungs- und Strafverfahren. Profitieren auch Sie von meinen Erfahrungen.

Kontakt
Rechtsanwalt Frank Fromm
Frank Fromm
Hollandweg 22
14513 Teltow
03328 – 3366-581
03328 – 3366-582
[email protected]
https://www.frankfromm.de/

Teile den Beitrag mit Freunden